Reicht ein Gewerbe für Kaltakquise?

3 Antworten

So wie ich es verstanden habe darf ich direkt die Tätigkeit aufnehmen auch wenn das Gewerbe "nur" beantragt ist.

Das ist richtig - du hast schließlich nichts "beantragt", sondern du hast dein Gewerbe angezeigt / angemeldet, womit du deiner Anzeigepflicht nach § 14 GewO nachgekommen bist. Damit kannst du direkt anfangen.

Für Kaltakquise bedarf es keiner Genehmigung. Hier aber unbedingt die rechtlichen Gegebenheiten beachten - tatsächlich nur an B2B-Kunden mit potentiellem Interesse (wenn du dir nicht sicher bist, ob jemand Privatmensch oder Unternehmer ist, lass es sein) und auch nur per Telefon oder persönlich adressierter (!) Post. Kaltakquise ist heutzutage nicht mehr so einfach - und aus persönlicher Erfahrung: auch nicht mehr wert. Warmakquise ist weitaus sinnvoller.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Marco13145  19.08.2023, 19:51

Ich glaube, dass es sehr stark davon abhängt was man für Dienstleistungen anbietet. Eine Kaltquise ist per Telefon nicht zu beweisen.

0
Andree100 
Beitragsersteller
 15.04.2022, 15:30

Oke dein Kommentar hat mir echt weitergeholfen, vielen Dank . :))

0

Eine Gewerbeanzeige berechtigt zu rein gar nichts. Die Eingangsbestätigung (der sogenannte "Gewerbeschein") ist keine Erlaubnis.