Reduzierung des Schonvermögens - was plant die Bundesregierung da?
Die Sache mit den Pendel-Zeiten habe ich mitbekommen. Aber am Schonvermögen soll es auch Änderungen geben?
2 Antworten
Die Regierung meines Wissens gar nicht. Denn die hat das Schonvermögen doch erst angehoben. Die CDU würde etwas ändern wollen.
Das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung werden erst nach einer Karenzzeit von 12 Monaten geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen. Die Karenzzeit gilt nicht für die Heizkosten, die von Anfang an in „angemessenem Umfang“ übernommen werden. In den ersten zwölf Monaten bleibt zudem Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro. Diese Regelungen sind ebenfalls zum 1. Januar in Kraft getreten
Die von der Ampel eingeführte Karenzzeit von einem Jahr soll abgeschafft werden. Die Union will die aufwendige Vermögensprüfung bereits bei Antragstellung einführen. Auch das sogenannte Schonvermögen will die CDU senken. Damit die Jobcenter einen besseren Einblick in die finanzielle Situation der Leistungsempfänger erhalten, soll ein „vollständiger Datenaustausch“ zwischen Finanzamt, Sozialamt, Banken und Sicherheitsbehörden ermöglicht werden. Das soll Sozialbetrug vorbeugen.
Nur die Zeit wo das Schonvermögen nicht angetastet werden darf, soll halbiert werden nach Willen der Regierung.
Und mal im Ernst: das liegt derzeit im ersten Jahr bei 40000 EUR!
Der Betrag für das Schonvermögen liegt derzeit bei 40.000 Euro, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft sind es weitere 15.000 Euro. "Das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung und ist nicht dafür da, das Vermögen einzelner abzusichern", heißt es in der Vereinbarung.
Bevor Bürgergeld beansprucht werden kann, sollen Betroffene erst einmal vorhandenes eigenes Vermögen aufbrauchen. Eine Karenzzeit beim sogenannten Schonvermögen - also die Zeit, in der das Geld nicht angetastet werden darf - soll von zwölf auf sechs Monate halbiert werden.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-empfaenger-arbeitsweg-102.html
Wer künftig auf Bürgergeld angewiesen ist, wird in der Karenzzeit zudem Erspartes behalten dürfen. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, bei weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft liegt die Grenze jeweils bei 15.000 Euro. Ist die Karenzzeit abgelaufen, wird eine entbürokratisierte Vermögensprüfung vorgenommen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2124684
Was das auch immer heißen soll ;-).
Ich bin mir nicht ganz sicher, meine irgendwo was von 15000 EUR gelesen zu haben. Aber das müsste ich nochmal genauer recherchieren.
Von dem zu berücksichtigenden Vermögen ist für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag in Höhe von 15 000 Euro abzusetzen. Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag nach Satz 1, sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Wohnt man also zu Viert, bedeutet das am Ende 60000 EUR Schonvermögen nach der Karenzzeit.
Der Zeitraum, in dem das Schonvermögen nicht angetastet werden soll wird halbiert oder soll halbiert werden:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-empfaenger-arbeitsweg-102.html
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Und wie viel Geld darf die erste Person der Bedarfsgemeinschaft aktuell NACH der Karenzzeit haben?