Rechtsgültiger Auftrag per Scan-Anhang?

3 Antworten

Eingescannte Unterschriften gelten als rechtsgültig, wenn..

Zwar wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, ob eine nur eingescannte Unterschrift dem Schriftformerfordernis entspricht, vor allem wenn es um sehr wichtige Schriftsätze geht. Die Tendenz der Rechtsprechung geht aber ganz klar dahin, eingescannte Unterschriften anzuerkennen.

Voraussetzung der Rechtsgültigkeit:
  1. Aus dem Schriftstück geht eindeutig hervor, wer unterzeichnet hat.
  2. Der Inhalt des Schriftstücks gibt ohne Zweifel den Willen des Unterzeichners wieder.

Beachten Sie: Es reicht auch aus, wenn die Erklärung und ihr Inhalt durch die Einschaltung einer dritten Person ersichtlich werden.

https://www.wirtschaftswissen.de/personal-und-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/arbeitszeugnis/wann-ihre-eingescannte-unterschrift-rechtsgueltig-ist/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

manfred7778 
Beitragsersteller
 14.03.2021, 12:53

Dieser Versorger ist eine Körperschaft des öffentl. Rechts. Da muss man, bsplw. den Stromanschluss "beantragen". Grundstücke mit Häusern drauf "müssen" an die öffentlichen Netze angeschloßen werden. Wie auch Abwasser. Ist der per Scan-Anhang zugestellte "Antrag" als "rechtsverbindlicher Antrag dort so angekommen" ?

Deepdiver  14.03.2021, 16:50
@manfred7778

Rechtlich gesehen nicht.

  1. Aus dem Schriftstück geht eindeutig hervor, wer unterzeichnet hat.
  2. Der Inhalt des Schriftstücks gibt ohne Zweifel den Willen des Unterzeichners wieder.
Ist nun ein rechtverbindlicher Auftrag erteilt ?

nein, da es sich nur um eine Eingangsbestätigung handelt.


manfred7778 
Beitragsersteller
 14.03.2021, 12:52

Dieser Versorger ist eine Körperschaft des öffentl. Rechts. Da muss man, bsplw. den Stromanschluss "beantragen". Grundstücke mit Häusern drauf "müssen" an die öffentlichen Netze angeschloßen werden. Wie auch Abwasser. Ist der per Scan-Anhang zugestellte "Antrag" als "rechtsverbindlicher Antrag dort so agekommen" ?

Nein! Das ist nur die Vorankündigung zur schnelleren Bearbeitung. Das Original mit Unterschrift musst Du zusätzlich per Post einreichen.