Rechtsbehelfsbelehrung?

3 Antworten

Entgegen manch anderer Meinung hier...natürlich ist ein Abschluss-, Abgangs- oder Versetzungszeugnis ein Verwaltungsakt und enthält dementsprechend auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Kann man ganz einfach daran erkennen, dass bspw. ein Widerspruch möglich ist. Ohne RBB würde sich bpsw. auch die Frist zum Widerspruch gegen das Zeugnis verlängern.

Das gilt natürlich nicht für Halbjahreszeugnisse - die haben keine weitere Funktion und sind dementsprechend auch ohne RBB.

In den Anlagen zu den jeweiligen Verordnungen sind für die Zeugnisse auch genaue Formulierungen vorgesehen, bspw. in NRW "Rechtsbehelfsbelehrung nach folgendem Muster: Gegen die Entscheidung, die Schülerin oder den Schüler nicht zu ver- setzen, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnis- ses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der ..... (Name und Anschrift der Schule) ...... schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben."

das ist nur für formale bescheide von behörden vorgeschrieben, bei schulzeugnissen nicht.

Ein Zeugnis ist kein Verwaltungsakt und daher gibt es auf dem Zeugnis auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.


kragenweiter  29.04.2021, 16:25

Damit meinst du sicherlich nur Halbjahreszeugnisse...

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