Rechtliche Lage in diesem Fall?

4 Antworten

Bevor hier jeder wieder etwas sagt sollte man mal ins Gesetz gucken.

Du hast ja geschrieben es geht um ein Auto was entsorgt wurde nach dem Abfallgesetz, das ist heute aber das KrWG.

Entsprechend normiert § 20 III, I KrWG. Nach § 22 durfte die Stadt auch den Abschleppen damit beauftragen.

§ 3 I KrWG schreibt "Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss."

Da eine Abfallentstehung ohne Besitzaufgabe nicht entstehen kann, liegt auch eine Dereliktion(Eigentumsaufgabe) nahe, § 959 BGB.(Hier wird die ganze Sache umstritten, kann der Eigentümer einfach sich so aus der Verantwortung ziehen etc., aber im Endeffekt ist wohl eine solche hier zu erkennen) Da sonst ja jede Entsorgung von Abfall eine Sachbeschädigung oder unerlaubte Handlung iSd § 823 BGB wäre.

Wenn das Eigentum aufgegeben wäre, dann hätte sich die Stadt bzw das Abfallunternehmen die Sache aneignen können, da sie herrenlos ist.

Folglich ist der ursprüngliche Eigentümer mmN nicht mehr Eigentümer und du kannst das Auto ganz normal vom Abschlepper/der Stadt (je nachdem wie ausgestaltet) erwerben.

Hier geht es grob um die Thematik:

http://www.europaticker.de/0013_dokumentationen/130709_BDE_PPK_Gutachten.pdf

Man kann durchaus Eigentum an "aufgegebenen" Sachen begründen, aber die rechtlich sichere Vorgehensweise hängt stark vom Einzelfall ab. Du könntest einen Anwalt fragen, aber das ist für einen Kauf, den man nur erwägt, wohl etwas teuer.

Erst soll dir das Unternehmen oder die Stadt schriftlich geben das der bisherige Eigentümer auf seine Besitzansprüche verzichtet. Neue Papiere musst du halt dann nach erfolgtem TÜV bei der Zulassungsstelle beantragen

Ganz unabhängig davon, wie sowas rechtlich aussieht - ich würde die Finger von sowas lassen.


ChristinBambi  22.01.2020, 10:55

seh ich halt auch so, wenn man nicht stress mit dem Gesetz bekommt, dann mit dem Eigentümer.. denn der Bus gehört eben nicht diesem Abschleppunternehmen, sondern dem nicht zu erreichendem Eigentümer und man kann doch auch nicht einfach das Auto auf dem Grundstück verticken nur weil da jemand "falschparkt" :D

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JustASingle  22.01.2020, 11:14
@ChristinBambi

Eben, ganz meine Meinung. Ich bin fest überzeugt, dass das rechtlich nicht okej ist, aber selbst wenn es das wäre, würde ich sowas nie machen - obwohl ich gerade selbst nach einem neuen Auto suche.

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ChristinBambi  22.01.2020, 11:22
@JustASingle

Ich hab das irgendwann in der Schule mal gehabt, dass wenn man nur Besitzer und nicht Eigentümer ist, der neue Käufer das rechtswidrig erworbene Objekt sogar wieder zurückgeben muss und dann kanns sein, dass man sein Geld nicht mehr bekommt.

Ja ich schau auch gerade nach was Neuem, aber ohne Papiere etc. würde ich nix kaufen. Auch wenn das Teil nur 1 € kosten würde.

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JustASingle  22.01.2020, 12:11
@ChristinBambi

Genau, lieber 2000€ oder mehr ausgeben und dann mit allen Papieren, damit er einem auch wirklich gehört. Zumal es für mich ein Firmenwagen sein soll ... Das ist erst recht wichtig dann.

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