Rechtliche Lage bei shpock?

2 Antworten

Die rechtlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind eigentlich ganz einfach. § 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Fazit: Du als Verkäufer hast den Vertrag erfüllt, indem du dem Käufer die Kaufsache übergeben hast.

Hoffentlich in dem Zustand, den du bei Spock angegeben hast, ansonsten würde es sich um Sachmängel handeln, die du (auch als ) Privat-Verkäufer zu verantwortet hättest.

Der Motor muss aus deinem persönlichen Eigentum stammen, ansonsten handelt es sich um einen Rechtsmangel.

Da du vor 8 Monaten 15 Jahre alt warst - wie auch vor 2 Jahren sage ich nur so viel.

Wenn du minderjährig und nicht voll geschäftsfähig bist, solltest du dir das Einverständnis deiner Eltern für diesen Deal sichern.

Rechtlich gesehen müsstest du dem Käufer jetzt eine Frist zur Nacherfüllung setzen.

Verläuft diese Frist fruchtlos, hast du anschließend das Recht vom Vertrag zurück zu treten und ggf. Schadenersatz zu verlangen.

Der Rücktritt muss zwingend in Schriftform und unterschrieben zugestellt werden!

Du kannst selbstverständlich den Käufer auch auf Vertragserfüllung verklagen. Sehr wahrscheinlich sogar erfolgreich.

Allerdings solltest du vorher auch noch Folgendes wissen:

Hätte der Käufer dir den Motor nicht zurück geschickt und einfach behauptet nie etwas bekommen zu haben, oder ein anderer hätte das Teil einfach mitgenommen, hättest du gar nichts! Weder den Motor - noch das Geld.

Und damit nicht genug. Der Käufer hätte ein Recht, das du ihm Ersatz beschaffst. Du müsstest also einen neuen Motor auftreiben - auf deine Kosten!

Ich persönlich bin davon überzeugt, dass man alles, was man versendet, auf irgendeine Art zurück bekommt. Positives wie Negatives.

Mein Tipp:

Es ist doch offensichtlich, dass der Typ momentan wenigstens keine 250,- EUR hat, die er dir geben kann.

Was hälts du denn von folgendem Vorschlag:

Du gehst mit 50,- EUR runter und der Käufer bezahlt den Motor in 2 Raten a 100,- EUR?

Du bist das Ding quitt, und der Käufer braucht nicht so viel Kohle auf einen Schlag auf den Tisch legen.

Oder du glaubst, den Motor innerhalb von 2 Monaten verkaufen zu können. Dann solltest du das tun.

Gut zu wissen:

Wenn du auf Vertragserfüllung klagen willst, musst du selbstverständlich auch die Ware liefern können.

Das heißt für dich den Motor aufheben, bis der Käufer den Vertrag erfüllt hat.

Bietet der dir 20,- EUR im Monat hat, weil er nicht mehr hat, gilt das als zahlungswillig und kann nicht einfach abgelehnt werden.

Nach einem Jahr hättest du auch auf diese Tour dein Geld.

Mein persönlicher Rat:

wens sein muss hab ich auch einen Rechtsanwalt

Solche Sprüche kannst du dir doch lieber sparen.

Wenn du einen Anwalt hättest, bräuchtest du dich nicht hier auf Aussagen verlassen, von denen du nicht mal weißt ob sie stimmen.

Wovon du den Anwalt bezahlen willst steht ebenfalls in den Sternen - oder?

Mach das Beste draus!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

SuicYMeatl 
Beitragsersteller
 08.09.2019, 15:11

Danke für deine Antwort, und das mit dem Rechtsanwalt hab ich ernst gemeint, ich dachte mir vl erfahre ich hier wie es sachlich aussieht und wen es hart auf hart komt haben wir beim konsumentenschutz einen Rechtsanwalt dabei nur da weiß ich nicht genau ob da nur das fragen kostenlos ist oder wie und was und da muss ich mich erst infomieren

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Grinzz  03.09.2019, 20:58
Rechtlich gesehen müsstest du dem Käufer jetzt eine Frist zur Nacherfüllung setzen.

Das ist leider falsch. Nacherfüllung kann nur der Käufer verlangen, nicht der Verkäufer, vgl. §§ 437, 439 BGB.

Bietet der dir 20,- EUR im Monat hat, weil er nicht mehr hat, gilt das als zahlungswillig und kann nicht einfach abgelehnt werden.

Wieder daneben: Teilzahlungen muss der Gläubiger nicht akzeptieren, vgl. § 266 BGB.

Wenn du auf Vertragserfüllung klagen willst, musst du selbstverständlich auch die Ware liefern können.

Das hat er bereits. Der Anspruch des Käufers aus dem Kaufvertrag ist bereits erloschen. Da nützen - sofern in dem Paket tatsächlich der Motor drin ist - wohl nur Herausgabeansprüche. Diese stehen aber der Erfüllung des Zahlungsanspruches nicht entgegen, sodass der Anspruch ohne Zurückbehaltungsrecht einklagbar wäre.

Wenn du einen Anwalt hättest, bräuchtest du dich nicht hier auf Aussagen verlassen, von denen du nicht mal weißt ob sie stimmen.

Korrekt - man weiß nur, ob jemand Ahnung hat von dem was er schreibt oder ob er nur mit Vorschriften um sich wirft ;-)

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lohnt sich nicht nimm es als teures Lehrgeld. Du hättest es gar nicht vor seiner Haustür abliefern dürfen darfst du auch schon einen Fehler gemacht aber wie das von deiner Seite aus rechtlich aussieht kann ich leider nicht genau sagen aber er hat seinerseits dann wieder diese Art der Lieferung akzeptiert und den Motor auseinander genommen das darf er normalerweise auch nicht wenn er das zurückschicken will