Rechtliche Lage bei einem Malerangebot bei Ebay Kleinanzeigen?
Hallo, ich habe über Ebay Kleinanzeigen eine Suche nach einem Maler aufgegeben für 2 Zimmer in meiner Wohnung zu streichen .Es hat sich ein junger Mann gemeldet ,und ich sagte es wäre gut wenn er sich das vorher mal anschaut . Termin ausgemacht und er hat alles ausgemessen und mir gesagt was er nehmen würde. Das Angebot lag weit über meinem Budget und so musste ich ihm leider absagen . Nun kam die Nachricht das er für das Angebot 30 Euro haben möchte. Wie ist hier die rechtliche Lage ?
2 Antworten
Muss er vorher sagen, dass ein Angebot / das Ausmessen was kostet. Wenn er das nicht gemacht hat, hat er Pech gehabt.
Allerdings ist es normal, dass dafür, wenn kein Auftrag zustande kommt, auch Geld verlangt wird. Ist schließlich ziemlich viel Zeit, die da aufgewendet wird.
Ja, vorher nichts gesagt, also keinen Anspruch.
Abgesehen davon, dass Du Dich strafbar gemacht hättest, wenn er kein Gewerbe angemeldet hat.
Das hätte er vorher sagen müssen denke ich.
Ich würde es nicht bezahlen.
Es war nicht ausgemacht , er war knapp 20 min da hat aus gemessen und kurz gerechnet das wars. Ich habe nichts schriftlich bekommen . Von daher denke ich das er auch keine Firma oder Gewerbe hat . Auf die Frage nach einer Visitenkarte meinte er meine Nr haben Sie ja . Rufen Sie einfach an wenn noch eine Frage ist .