Rechtliche Frage zum Thema Parken bzw. Parkhäuser, kennt sich jemand aus?
Ein Arbeitskollege hat gestern seinen PKW in einem Parkhaus abgestellt, nur waren die Schranken als er rein und später wieder rausgefahren ist oben. Er hat dadurch kein Ticket gezogen.
Als er dies heute ansprach und wir ihn darauf hinwiesen, dass man trotzdem ein Ticket ziehen müsse, befürchtet er nun deshalb angezeigt zu werden, da er nicht weiß ob das Parkaus kameraüberwacht war oder dabei beobachtet wurde. Ist die Sorge berechtigt und wenn ja, bleibt es hierbei rechtlich beim Falschparken?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es gibt durchaus Parkhäuser, in welchen man immer kostenlos parken darf. Und es gibt welche mit Schranken, welche nur bei Zahlung geöffnet werden.
Wenn Schranken oben sind, würde ich davon ausgehen, dass die Einfahrt kostenfrei ist oder zumindest ein technisches Problem mit den Schranken vorliegt. Da fahre ich dann ein und wenn die Schranken beim Verlassen auch oben sind, dann gehe ich von einer legalen kostenfreien Parkmöglichkeit aus.
Es gibt aber auch Parkhäuser, in welche man ohne Schranken einfahren kann und dennoch zahlen muss. Das ist dann sehr deutlich vor dem Einfahren erkennbar. Würde ich dann ohne zu zahlen ausfahren, kann ich damit rechnen, bald eine entsprechende Zahlungsaufforderung zugestellt zu bekommen, da das Kennzeichen erfasst wird.
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Fast alle Parkhäuser sind mittlerweile kameraüberwacht.
Falschparken ist es nicht, eher Betrug oder Unterschlagung
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Erschleichen von Leistungen, 265a StGB