Rechtliche Frage zum Thema Beziehung?
Ein Freund von mir kennt ein 12 jähriges Mädchen das mit einem 26 Jährigen zusammen ist und das das Ya nicht erlaubt ist ist klar aber gibt es dazu einen konkreten Paragrafen im Gesetz
4 Antworten
Eine Beziehung kommt im Gesetz nicht vor, Sex hingegen schon
Es darf nichts sexuelles passieren zwischen den Zwei sonst ist es illegal
dass diese zwei zusammen sind ist erstmal nicht unbedingt verboten.
verboten ist nur jegliche sexuelle Handlungen.
diese sind in jeglicher Form erst erlaubt, wenn beide Personen mind. 14 Jahre alt sind.
über die Moralisch seite will ich nicht weiter schreiben.
Das Strafgesetzbuch (刑法, Keihō) sieht in § 176 für sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren vor. Der Geschlechtsverkehr mit Personen unter 16 Jahren wird nach § 177 als Vergewaltigung mit Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis zu 20 Jahren (Höchstmaß vgl.
Mehr wollte ich nicht rauskopieren weil ich nicht mwhr als 3 sekunden mit einer frage die google beantworten kann verbringe💪
Der Geschlechtsverkehr mit Personen unter 16 Jahren wird nach § 177 als Vergewaltigung mit Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis zu 20 Jahren (Höchstmaß vgl.
auch das ist falsch.
aber du hast 2 falsche Infos weitergeleitet.
wenn die Person auch das falsche Ergebnis bekommt... bringt es ihm der antwort nicht näher.
dann kopiere bitte richtig.
wie kommst du auf 16 j?
korrekt ist nämlich 14 Jahre.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.
ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.