Rechte bei Auftragskunst?

3 Antworten

Es gibt hier Urheberrecht und Verwertungsrecht.

Da der Auftragskünstler der Urheber ist, hat er natürlich das Urheberrecht. Du benötigst das Verwertungsrecht, um sie verkaufen zu können. Das bekommst du vom Künstler, OHNE die Erlaubnis, seine Werke verkaufen zu können, darfst du dich nicht verkaufen.

Anders wäre es, wenn er dein Angestellter wäre. Aber als Selbständiger'? Warum sollte er zuschauen müssen, wie du seine Werke verkaufst, wenn er das auch könnte?


roman12 
Beitragsersteller
 05.04.2022, 14:32

Danke !

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Der Künstler hat natürlich das Urheberrecht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dass man ein gekauftes Bild nicht veröffentlichen darf, ist so allgemein einfach nur falsch. Es kommt da sehr darauf an, wo und warum.

Aber das besagt bei Auftragskunst nicht viel. Wenn man Bilder in Auftrag gibt, dann macht man mit dem Künstler vorher aus, was später damit gemacht wird. Dass Du sie weiterverkaufen kannst, ist sowieso klar, die Bilder sind schließlich Dein Eigentum. Problematisch und deshalb vorher abzuklären wäre ein anderweitiger kommerzieller Einsatz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

roman12 
Beitragsersteller
 05.04.2022, 14:31

Danke ! Ich werde mir die Nutzungsrechte vom Maler geben lassen

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Das Recht an einem Kunstwerk, hat immer der Künstler. Wenn du dies in Auftrag gegeben hast, kannst du dieses spezielle Teil als Eigentum erwerben. Du kannst es dir an die Wand hängen. Veröffentlichen darfst du es ohne Genehmigung des Urhebers nicht.


roman12 
Beitragsersteller
 05.04.2022, 13:31

Danke für die rasche Antwort !

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