Recht, Versicherungsrecht, Betreuungsvollmacht?


25.09.2024, 08:22

Der Vollmachtgeber hat die Vollmacht vorausschauend erteilt, da er schon jetzt (55 Jahre alt) keinen Duchblick mehr hat bei den Vertragsbedingungen incl. AGB und anderem "Kleingedruckten" .

2 Antworten

Der Betreuer kann die Vertröge anfechten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn der geschäftsfähig ist, ist der Vertrag gültig.