Recht, eure Meinung?
hallo, mein 17 jähriger sohn hat sich ohne mein einverständnis für eine reise verbindlich (preis über sein taschengeld) angemeldet. er hat sein geburtsadatum angegeben und eine reisebestätigung erhalten. wie ich das erfahren haben, habe ich ihn angewiesen die reise zu stornieren, was er auch getan hat. jetzt werden die reisekosten eingefordert, ich habe zurückgeschrieben dass ich als erziehungsberechtigter nie eine elterliche einversrändiserklärung abgegben habe. wie sieht die rechtslage aus?
Land: österreich
4 Antworten
Er ist grundsätzlich für sich allein verantwortlich und muss auch die Konsequenzen davon tragen. Da er einen Vertrag abgeschlossen hat, ohne die erforderliche elterliche Erlaubniserklärung muss er in diesem Fall nicht für die Kosten aufkommen. Er hätte den Vertrag eigentlich nicht einmal abschließen dürfen ohne diese Einverständniserklärung nachzureichen. Somit ist der Vertrag nicht gültig und es kommen weder Kosten auf ihn noch auf Sie zu.
Hier mal ein Urteil
Gehe davon aus, das es in Österreich ähnlich ist, muss aber nicht.
Kann natürlich sein, das vom Veranstalter erstmal versucht wird eine Entschädigung zu bekommen, dann kann ein Anwalt helfen.
Das Geld muss zurückgegeben werden, weil dein Sohn noch nicht komplett Geschäftsfähig ist und ohne dein Einverständnis zwar Geschäfte abschließen darf, du aber nachträglich dagegen sprechen kannst.
Der Vertrag war nie wirksam, da der Sohn beschränkt geschäftsfähig ist und hier deine Zustimmung benötigt worden wäre, welche es nicht gab.
Danke! Argumentation der Agentur: Anhand der verbindlichen Anmeldung ist ein schon ein Hotelzimmer gebucht worden, das nicht mehr stornierbar ist. Somit ist ein Schaden entstanden