Recht, eure Meinung?


01.07.2024, 19:01

Land: österreich

4 Antworten

Er ist grundsätzlich für sich allein verantwortlich und muss auch die Konsequenzen davon tragen. Da er einen Vertrag abgeschlossen hat, ohne die erforderliche elterliche Erlaubniserklärung muss er in diesem Fall nicht für die Kosten aufkommen. Er hätte den Vertrag eigentlich nicht einmal abschließen dürfen ohne diese Einverständniserklärung nachzureichen. Somit ist der Vertrag nicht gültig und es kommen weder Kosten auf ihn noch auf Sie zu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das Geld muss zurückgegeben werden, weil dein Sohn noch nicht komplett Geschäftsfähig ist und ohne dein Einverständnis zwar Geschäfte abschließen darf, du aber nachträglich dagegen sprechen kannst.

Der Vertrag war nie wirksam, da der Sohn beschränkt geschäftsfähig ist und hier deine Zustimmung benötigt worden wäre, welche es nicht gab.


Abdulfkj 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 19:10

Danke! Argumentation der Agentur: Anhand der verbindlichen Anmeldung ist ein schon ein Hotelzimmer gebucht worden, das nicht mehr stornierbar ist. Somit ist ein Schaden entstanden

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