Recht auf Wörterbuch in Französisch Klausur?

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Nein, das ist die Entscheidung des Lehrers und auch okay und normal so, ihr habt keine Chance das "einzuklagen". Da hilft nur: Richtig lernen.

Ihr könnt es nicht einklagen. Jedoch müsst Ihr dann nur die Vokabeln wissen, die Ihr bisher gelernt habt. Alle darüber hinausgehenden müssen dann angegeben werden.

Ich denke nicht, dass ihr ein Recht darauf habt, ein Wörterbuch zu benutzen.

Habe im Übrigen erst gestern mit Verwunderung gelesen, dass es in Hessen offensichtlich erlaubt ist, beim Abitur ein zweisprachiges Wörterbuch zu verwenden. Konnte das erst gar nicht glauben.