Recht auf Stube bei der Bundeswehr?
Mein Sohn geht zur Bundeswehr, ist 28 Jahre alt und sein Dienstort ist ca 400 km von seiner jetzigen Wohnung entfernt.
Er will die Wohnung unbedingt behalten und zusätzlich eine Stube von der Bundeswehr bekommen, in der er unter der Woche schläft. Komplett umziehen möchte er nicht.
Hat er bei den Kilometern ein Recht darauf?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hrimthur/1674403815012_nmmslarge__0_0_634_634_31549ca22557e912c3106175b4b52987.jpg?v=1674403815000)
Nein, hat er nicht, da er unter 25 ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Wenn er nicht mehr kasernenpflichtig ist (Pflicht zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften) hat er ein Recht darauf, standortnah umzuziehen.
In manchen Kasernen gibt es Wohnheime, dort kann er eine Stube bekommen, gegen Bezahlung, wenn Kapazität vorhanden ist. Anspruch darauf hat er nicht (mehr).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meist nicht, nur auf Lehrgängen, nicht mal die Bordfahrer von der Marine haben, dürfen aber auch nicht im Hafen auf den Schiffen bleiben.
Viel Glück, denn Trennungsgeld wird er ja bekommen, und somit kann er in eine Jugendherberge oder Ferienwohnung ziehen.
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Laut Frage möchte er umziehen, nur nicht komplett, und die bisherige Wohnung (als Zweitwohnsitz) behalten.
Trennungsgeld wird ihm schnell gestrichen, wenn er nicht bereit ist umzuziehen.