Recht auf Garage/Garagen bei einer Mietwohnung?
Wir wohnen in einer Mietwohnung. Normalerweise gehören zu der Mietwohnung 3 Garagen. Die Garagen mietet jedoch ein Restaurant es war abgeklärt, dass wir dann mit unseren 3 Autos auf dem Parkplatz vom Restaurant parken dürfen. Jedoch sollen jetzt nurnoch 2 Autos bleiben dürfen und nicht mehr 3. Das wäre sehr umständlich da wir die 3 Autos wirklich fast jeden Tag brauchen. Wir wissen jetzt noch nicht genau wie lang die Kündigung von den Garagen ist. Wenn die Garage gekündigt werden sollte für den Mieter vom Restaurant hat er gesagt solange dürfen wir dann auch nicht auf dem Parkplatz parken. Das heisst wir sitzen zwischen zwei Stühlen da der nähste öffentliche Parkplatz fast 3 km sind. Was kann man tun? Oder haben wir hier gar keine möglichkeit irgendwas zu Regeln. Nur denke ich eigentlich, dass wir ja normalerweise recht auf die Garagen haben
4 Antworten
Normalerweise gehören zu der Mietwohnung 3 Garagen.
Was bedeutet normal? Wenn ihr keinen Mietvertrag habt und keine extra Miete Garage bezahlt - habt ihr keine Garagen.
Das Parken beim Restaurant war dann nur ein Deal - über den ihr vermutlich auch nichts schriftliches habt. Welches Restaurant gibt freiwillig Kundenparkplätze her?
Ob der Vermieter dem Restaurant die Garage überhaupt kündigt - bleiben abzuwarten.
Bleibt die Frage welche Möglichkeiten Vermieter oder Restaurant haben- wenn ihr die Stellplätze Restaurant einfach weiter nutzt wie bisher.
Ne, wenn sie in deinem Mietvertrag nicht drin stehen hast du keinerlei Recht darauf und ich rate einfach mal : das ihr den Restaurant Platz nutzen dürft könnt ihr nicht nachweisen, oder
Wir haben ja keinen Mietvertrag.
Dann habt ihr auch leider kein Recht dort zu parken.
Nein nein so war das nicht gemeint. Ich meinte wir haben keinen richtigen schriftlichen Vertrag darüber, dass wir auf den Parkplätzen vom Restaurant parken da die vom Restaurant ja “unsere” Garagen nutzen
Ohne einen gültigen Mietvertrag habt ihr kein Recht auf dem Grundstück bzw. auf den Garagenstellplätzen zu parken.
Sprecht einfach noch einmal mit eurem Vermieter und sorgt gemeinsam für eine klare Regelung der Parksituation im Haus.
Aber was ist mit der Garage?