RECHNUNGSWESEN: Erklärung für die Bezugs- und Versandkosten?

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Bezugskosten (Beschaffungskosten) sind im Rechnungswesen diejenigen Kosten, die bei der Beschaffung von Material oder Fertigerzeugnissen anfallen. (Verlade-, Umlade- und Transportkosten (inkl. Zoll), Aufwendungen für Lagerung, Versicherung und Verpackung, aber auch Vermittlungs- und Maklerkosten usw.)

Zu den Versandkosten zählen alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Versand anfallen.

Die Versandkosten sind demnach Teil der Bezugskosten.

Bei einem Bezug "ziehst du etwas zu dir" -> die Kosten, die anfallen, wenn Güter von einem anderen Unternehmen zu dir geliefert werden.

Beim Versand "sendest du etwas weg" -> die Kosten, die anfallen, wenn du deinem Kunden etwas schickst.