Rechnung vor 1/12 Jahren noch bezahlen?
Hallo,
Mein Heilpraktiker hat heute (Mai 22) eine Rechnung von Januar 21 geschickt… 100€ … Muss ich die Rechnung überhaupt noch bezahlen? Es war ja schließlich schon vor 1 1/2 Jahren?!
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast ne Leistung bekommen, also zahl sie auch!
(rechtlicher Fakt nebenbei: verjährt wäre das erst nach 3 Jahren, aber auch dann wäre es nur korrekt es zu bezahlen)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PatrickLassan/1444745058_nmmslarge.jpg?v=1444745058000)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
du must noch zahlen, die Rechnung ist noch nicht verjährt.
eine Rechnung von Januar 21 geschickt…
die Verjährung wäre erst mit dem 01.01.25 eingetreten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ab wann eine Rechnung verwirkt (nicht verjährt!) ist, ist juristisch nicht eindeutig definiert. Es gibt dazu verschiedene Urteile, doch bei weniger als 1,5 Jahren ist sie sicher noch nicht verwirkt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/vogerlsalat/1444747713_nmmslarge.jpg?v=1444747713000)
Verjährungsfrist ist 3 Jahre, also zahlen, du hast die Leistung ja auch bekommen.