Rechnung mit falschen Daten strafbar?

2 Antworten

Klar ist das verboten.

Wissentlich eine andere Unternehmensform nennen / angeben, die Steuernummer passt nicht dazu, die Zahlung erfolgt auf das private Konto (und somit an der Steuer vorbei...)


klausneuro1900 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:20

Die Steuer sollte nicht vorenthalten werden. Der Betrag wäre mit Vermerk der RG auf das Geschäftskonto überwiesen worden. Die Steuernummer wäre ja dem korrekten Unternehem zuzuordnen, die wurde ja nicht verändert.

GabbianoNero  05.09.2024, 16:32
@klausneuro1900

Wenn Du den "Briefkopf" - so nennt man diese aufgedruckten Angaben auf Schriftwechseln / Formularen - veränderst, dass der Empfänger denken könnte, er hätte es mit einer anderen Unternehmensform zu tun, dann ist das zumindest ein Täuschungsversuch - oder kann so bezeichnet werden.

Zudem: wenn der Empfänger super-pingelig ist und beim Finanzamt anfragt, ob die angegebene Steuernummer auch zur auf dem Dokument ersichtlichen Unternehmensform passt, könnte auch von dort eine "Aufklärung" kommen...

klausneuro1900 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 17:04
@GabbianoNero

Danke erstmal für die Antworten! Das ist mir bewusst, die frage ist nur inwiefern das dann Strafbar ist. Gilt es als Betrug? Kann man vor Gericht kommen? Oder wird das nicht so streng gesehen, da kein realer Schaden entsteht?

GabbianoNero  06.09.2024, 07:29
@klausneuro1900

Wenn Du sagst, es war in diesem EINEN Fall, dann wäre es schon ein großer Zufall, wenn dieser eine Empfänger der veränderten Rechnung ein Fass aufmacht und damit zu einem Anwalt geht.

Generell - so war ja die Frage - ist es verboten, die Firmendaten zu fälschen, und sei es nur zum Spaß.

In Deinem EINEN Fall wird vermutlich nichts passieren, allenfalls vielleicht ein Hinweis, wenn ein aufmerksamer Mitarbeiter vom Finanzamt darüber stolpern sollte. Ist aber eher unwahrscheinlich...