rebuy.de Eidesstattliche Erklärung?
Hallo, ich hab mal eine Frage.
Ich hatte neulich mal bei rebuy.de ein Samsung Galaxy S6 und ein HTC One M8 bestellt. Die Lieferung bestand aus zwei kleinen Paketen, die zusammengeklebt waren. Allerdings war eines der Pakete leer, d.h. ich habe nur das HTC erhalten. Auf der Rechnung waren aber beide Smartphones aufgelistet. Ich habe daraufhin dort angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich ein paar Fotos des Pakets zusenden soll und ich eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben soll, damit ich schwöre, dass ich wirklich nur ein Smartphone erhalten habe und nicht doch beide. Nach einigen Tagen war dann die Sache erledigt.
Was wäre eigentlich passiert, wenn ich doch beide Smartphones erhalten hätte und rebuy.de somit quasi angelogen hätte?
4 Antworten
Hallo celevoy0716,
ich denke doch nicht, dass du uns hier angelogen hast.
Wie meine Vorredner bereits gesagt haben, machst du dich grundsätzlich immer strafbar, wenn du eine falsche eidesstattliche Erklärung abgibst. Würde sich herausstellen, dass du uns angeschwindelt hast, stünde es uns frei, eine Strafanzeige gegen dich zu stellen.
Wenn du die Erklärung wahrheitsgemäß abgegeben hast, musst du dir da aber gar keine Sorgen machen!
Liebe Grüße
Stefanie Hacker
reBuy.de Team
Meineid ist ein Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB), das mit Freiheitsstrafe
von einem bis fünfzehn Jahren geahndet wird. In minder schweren Fällen
ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren. Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der
Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen. Dies ist etwa dann der
Fall, wenn der Schwörende nicht eidesfähig ist (vgl. § 60 StPO).
Wenn rausgekommen wäre. Meineid, heißt Eidbruch.
Wenn nicht, dann wärste fein raus, aber solltest ein schlechtes Gewissen haben.
Das ist ein Meineid, mindeststrafe 12. Bei ersttÄtern kann das zur Bewährung ausgesetzt werden.
Dann hättest Du dich strafbar gemacht.