Reader's Diggest-Abzocke?

5 Antworten

Bevor dein Vater droht, sollte er bei RD nachfragen, auf welcher Grundlage die Mahnung beruht? Vorher muss eine Rechnung gekommen sein, in der drinstehen muss, welchen Vertrag dein Vater unterschrieben hat?

Die Mahnung zu ignorieren ist eine schlechte Idee. Sollte es eine Rechtsgrundlage für die Zahlungsaufforderung geben, wirds nur noch teurer.

Kommunikation mit dem Gläubiger hat noch nie geschadet.

Forderung bestreiten, Vertragsverhältnis bestreiten und zur Vorlage der Vertragsunterlagen auffordern.

Readers Diggest ist eigentlich seriös aber sie verleiten vor allem ältere Leute was zu abonnieren. Es kann durchaus sein, dass Dein Vater da was unterschrieben hat und nun ein Abo an der Backe hat. Man sollte sich eben dreimal durchlesen was man unterschreibt. Oder er hat bei einem Gewinnspiel mitgemacht und dann aus versehen ist er Mitglied geworden. Ignorieren kannst Du das nicht. Ich würde mal prüfen was genau Dein Vater unterschrieben hat. Erst kommt ja eigentlich eine Rechnung, dann eine Mahnung. Was steht auf der Rechnung? Sollte er wirklich nichts unterschrieben haben, kann er dagegen klagen, hat er was unterschrieben, wird es schwierig. Wie gesagt: Bei solchen Sachen immer dreimal alles durchlesen bevor man bei einem Gewinnspiel mitmacht oder was unterschreibt....


mepeisen  01.09.2014, 16:12

"aus Versehen Mitglied" oder ähnliches funktioniert aber normalerweise nicht. Weder in Deutschland noch in Österreich...

In Deutschland würde man der Rechnung nachweisbar widersprechen und dem Gegenüber in Aussicht stellen, dass man ggf. Strafanzeige erstattet und negative Feststellungsklage erhebt. Dann ist normalerweise sehr schnell Ruhe.

Wie das in Österreich ist: k.A.

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Sicher, das Dein Vater nicht irgendwo ein Abo unterschrieben hat? Readers Digest ist eine Zeitschrift die für solche Machenschadften nicht wirklich bekannt ist.....

Wenn ich nichts bestellt habe und nicht an einem ominösen Gewinnspiel teilgenommen habe, würde so was gleich in den Papiermüll fliegen. Für alles andere wäre mir meine Zeit zu schade.

Gruss


chris0301  01.09.2014, 14:57

UNSINN! Wenn er aber an einem Gewinnspiel teilgenommen hat oder was unterschrieben hat und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat, dann bewirkt ein Wegwerfen der Post nur dass die nächste Mahnung oder gleich der Gerichtsvollzieher kommt. NICHT den Kopf in den Sand stecken sondern NACHFORSCHEN was die wollen und ob sie das Recht haben den Betrag zu fordern. Meine Eltern haben auch einmal bei einem Hausierer ein Buch gekauft und was unterschrieben. Erst später haben sie bemerkt dass sie damit Mitglied bei Bertelsmann geworden sind. Sie hatten keine Chance da raus zu kommen und mussten 2 Jahre lang alle 3 Monate was bestellen!

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ronnyarmin  01.09.2014, 15:00
@chris0301

Kein Gläubiger kann einfach so einen Gerichtsvollzieher zur Pfändung beauftragen, das ist Quatsch.

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mepeisen  01.09.2014, 16:16
@chris0301
Wenn er aber an einem Gewinnspiel teilgenommen hat oder was unterschrieben hat und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat

Über eine Gewinnspiel-Teilnahme ein Abo anzudrehen, ohne dass man gut sichtbar darauf hinwirkt, ist eindeutig Betrug.

Die typischen Fußgängerzonendrücker, die irgendwelche Stimmen einsammeln, dabei das Papier zuhalten und so etwas unterschreiben lassen, was plötzlich ein Abo ist anstatt etwas völlig anderes, begehen ebenfalls eindeutig Betrug. Das Problem hier ist lediglich der Nachweis. Aber zumindest deutsche Richter haben den Braten längst gerochen und schauen da sehr oft sehr genau hin, ob die Unterschrift wie durchgepaust u.ä. aussieht.

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terii 
Beitragsersteller
 01.09.2014, 14:54

Danke!

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