Rauswurf aus Familienversicherung nach Zwangsexmatrikulation?
Liebe Community,
ich werde wahrscheinlich zwangsexmatrikuliert, da ich ein GOP nicht geschafft habe und nun meinen Prüfungsanspruch verloren habe. Nun habe ich einige Fragen:
- Ich bin 20 Jahre alt und unter meiner Mutter familienversichert (AOK). Werde ich nach der Zwangsexmatrikulation aus der Familienversicherung rausgeschmissen?
- Wird meine Mutter über die Exmatrikulation durch die Krankenkasse informiert?
- Ich lasse mich WiSe 23/24 wieder immatrikulieren, bin ich dann für die 4 Monate ohne Versicherung?
Liebe Grüße
4 Antworten
Informiere dich mal bei deiner Versicherung oder an geeigneter Stelle. Meines Wissens nach können Kinder bis 23 Jahre, die nicht berufstätig sind und ein Einkommen unter 480€ haben, familienversichert sein. Studentenstatus spielt dabei keine Rolle.
https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/
So lese ich das da zumindest raus...
Wenn du nicht familienversichert sein kannst, gibt es für Studenten einen Studententarif, der tatsächlich günstiger ist, als freiwillige Versicherung (auch ohne Einkommen). Gilt auch def Studententarif nicht mehr, weil zu alt oder zu lange studiert, wird es mit ~200€/Monat teuer.
Sogenannte stellenlose Jugendliche, zu denen du dann gehörst, wenn zwangsexmatrikuliert, haben Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
D.h. du bleibst familienversichert.
Du willst deiner Mutter verschweigen, dass du exmatrikuliert wurdest? Du weißt schon, dass du dann keinen Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern mehr hast?
Bleib bei der Wahrheit, wie willst du dann erklären, dass auf deiner Imma ein neuer Studiengang steht?
Die Familienversicherung endet mit dem Ablauf des Semesters, in dem man zuletzt immatrikuliert war. Aufgrund des Anschlussstudiums mag sie damit hier nahtlos bestehen. Unabhängig davon wäre aufgrund des Alters eine Familienversicherung auch unter weiteren Voraussetzungen erreichbar.
Ergänzend könnte für die „Übergangszeit“ jedoch eine Prüfung eines Kindergeldanspruchs womöglich erforderlich sein.
Meine Antwort entspricht ja den gesetzlichen Regelungen?! Daher verstehe ich den Hinweis nicht. Womöglich hätte ich kürzer und verständlicher(?) antworten sollen.
Dein 1. Satz war schon falsch.
Die Familienversicherung endet mit dem Ablauf des Semesters, in dem man zuletzt immatrikuliert war.
Der Satz ist richtig und bezieht sich auf die Familienversicherung (nur) aufgrund des srudentischen Status unter 25 Jahren.
Wie kommst du auf 25 Jahre?
Die Fragestellerin ist 20 Jahre alt!
(2) Kinder sind versichert
- bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
- bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
Bedeutet aber, dass auch nach der Immatrikulation die Familienversicherung nicht endet, was du aber geschrieben hast.
Geschrieben habe ich auch, dass die Familenversicherung unter anderen Voraussetzungen weiter bestehen könnte. Den Hinweis darauf halte ich für sinnvoll. Zur Verdienstgrenze tritt eine weitere Voraussetzung hinzu. Mag hier als überflüssig erscheinen.
Lt. deiner Antwort hast du doch Berufserfahrung.
Dann solltest du einen Text schon so schreiben, dass man ihn auch versteht.
Der 1. Satz ist oft entscheidend und dieser war falsch.
Unabhängig davon wäre aufgrund des Alters eine Familienversicherung auch unter weiteren Voraussetzungen erreichbar.
Und welche weiteren Voraussetzungen sollen dies sein? Bei dieser Frage völlig überflüssig.
Zur Verdienstgrenze tritt eine weitere Voraussetzung hinzu.
Der Student geht keiner Tätigkeit nach - also ist dieser Hinweis unsinnig.
Entweder hast du die Frage nicht gelesen oder nicht verstanden.
Tatsache ist dass der Student mit 20 Jahren sein Studium beendet und somit bleibt er weiterhin in der Familienversicherung.
Alle deine Ergänzungen ergeben bei dieser Frage keinen Sinn.
Hab ich geschrieben:
Die Familienversicherung endet mit dem Ablauf des Semesters, in dem man zuletzt immatrikuliert war. Aufgrund des Anschlussstudiums mag sie damit hier nahtlos bestehen.
Hast du Fragen dazu?
Es macht keinen Sinn dir etwas zu schreiben, da du es nicht verstehst.
Auch diese Antwort hat keinen Zusammenhang mit der gestellten Frage.
Es ist genau die richtige Antwort auf die Frage:
Nach Fallgestaltung wird eine Exmatrikulation im laufenden Semester erfolgen. Die bestehende Familienversicherung aufgrund des Studiums dauert trotzdem bis zum Ende des Semesters fort. Danach wird ein neues Studium aufgenommen, wodurch eine Familienversicherung nahtlos fortbesteht.
Unabhängig davon könnte aufgrund des Alters bei fehlender Erwerbstätigkeit eine Familienversicherung unter anderen Voraussetzungen begründet werden. Dieses wurde hier mehrfach als Antwort vorgetragen, trifft jedoch den Sachverhalt nicht, bzw. lediglich dann , wenn ein Folgestudium nicht aufgenommen wird.
Im Übrigen gibt die Fallgestaltung zu einer Erwerbstätigkeit nichts her.
Dieses wurde hier mehrfach als Antwort vorgetragen, trifft jedoch den Sachverhalt nicht, bzw. lediglich dann , wenn ein Folgestudium nicht aufgenommen wird.
Richtig, aber nicht von dir! Und ja es betrifft den Sachverhalt.
Grund: Sie pausiert nach der Zwangsexmatrikulation und beginnt das Folgestudium erst mit dem 23 / 24. Lebensjahr.
Und daher bekamst du von mir den Hinweis, das SGB V § 10 zu lesen!
Noch mal im Klartext ca. 2 - 3 Jahre Pause ohne Job und ohne Studium!
ca. 2 - 3 Jahre Pause
Es sollen vier Monate „Pause“ sein: Das Folgestudium beginnt im Wintersemester 23/24. Es geht nicht um das Alter 23/24 Jahre.
Genau so steht es im Sachverhalt.
Selbst wenn es nur 4 Monate Pause sind. Wie ist sie denn in dieser Zeit versichert?
Du ließt die Sachen hier wohl nicht genau; weder Sachverhalt noch Antworten.
Der Unterschied zwischen den beiden Arten der Familienversicherung mag auch Auswirkungen haben, da manche Krankenkassen bsp. die Rechtsauffassung vertreten, dass geringfügige Tätigkeiten Erwerbstätigkeit darstellen.
Zur Krankenversicherung von Studis (in Übergangszeiten) gibt es Infos sowie Beratung insbesondere seitens der Krankenkassen und Studiwerke.
Ich würde mich hier nur wiederholen:
Nach Fallgestaltung wird eine Exmatrikulation im laufenden Semester erfolgen. Die bestehende Familienversicherung aufgrund des Studiums dauert trotzdem bis zum Ende des Semesters fort. Danach wird ein neues Studium aufgenommen, wodurch eine Familienversicherung nahtlos fortbesteht.
Dies trifft bei einer Zwangsexmatrikulation nicht zu!
Und da sind wir wieder beim Punkt, wo du unbelehrbar bist.
Allerdings, besteht weiterhin Familienversicherung gemäß SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 2
Vor einer Gesetzesänderung von vor einigen Jahren hätte ich diese Auffassung bezüglich einer Exmatrikulation im laufenden Semester auch vertreten. Mittlerweile enden sowohl studentische Familien- als auch Pflichtversicherung regelmäßig zum Semesterende. Bei der Familienversicherung gilt jedoch die Altersgrenze.
Mir sind weder streitige Fälle noch ein weiteres Vertreten einer gegenteiligen Rechtsauffassung bekannt.
Bei einer EXMATRIKULATION hast du natürlich recht, aber nicht bei einer ZWANGSEXMATRIKULATION.
Der hochschulrechtliche Grund der Exmatrikulation hat hier keine Auswirkungen.
Ja, Nein, Nein
Wenn du nichts dagegen unternimmst, versichert dich die AOK wahrscheinlich für die 4 Monate einfach weiter - und dann gibt es eine fette Rechnung an dich. Du musst dich also für die 4 Monate arbeitssuchend melden oder einen Job oder Minijob annehmen, damit du versichert wirst.
Auch ein Berufserfahrener kann etwas lernen, wenn er Gesetze liest:
§ 10 SGB V Familienversicherung (sozialgesetzbuch-sgb.de)