Exmatrikulieren vor Zwangsexmatrikulation?
Hallo ihr Lieben,
mein Partner musste einen Härtefallantrag für einen Drittversuch stellen und es kann Wochen dauern bis die Entscheidung kommt. Wir haben nach einem langen Gespräch jedoch festgestellt, dass er sich nicht mehr in der Lage fühlt das Studium zu schaffen. Kann er sich exmatrikulieren während ein Härtefallantrag noch läuft? Oder würde er so den Prüfungsanspruch verlieren? Wäre seine Entscheidung sich jetzt zu exmatrikulieren noch eine ordentliche Exmatrikulation? Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen.
Vielen Dank
1 Antwort
Was genau ist eure Frage?
Dein Partner hat den Zweitversuch nicht bestanden. Bekommt er keinen Härtefallantrag bewilligt verliert er den Prüfungsanspruch für diese Prüfung.
Verliert man den Prüfungsanspruch für ein Pflichtmodul ist es nicht mehr möglich das Studium erfolgreich abzuschließen und man wird von Amts wegen exmatrikuliert.
Exmatrikuliert er sich selbst, kommt es auf genau das gleiche raus.
Beide Wege führen zum exakt gleichen Resultat.
Wenn er sich jetzt selbst exmatrikuliert, kommt es auf das selbe heraus wie wenn es über die Hochschule passiert?
Was die Exmatrikulation angeht: Ja
Oder sollte er besser das Ergebnis des Härtefallantrags abwarten?
Wenn er sein Studium abschließen möchte sollte er darauf warten. Wird es abgelehnt habt ihr nichts verloren. Wir es bewilligt, kann er sein Studium vielleicht noch beenden.
Dann würde er den Prüfungsanspruch nicht verlieren oder?
Wenn der Antrag bewilligt wird, so hat er noch einmal die Möglichkeit die Prüfung abzulegen. Hier gibt es meist die Frist von "nächstes Semester", "1 Jahr" oder "nächstmöglicher Termin".
Sollte er sich, trotz bewilligten Antrag, selbst exmatrikulieren ist alles Möglich und wohl ohne Anwalt/Gericht nicht eindeutig zu beantworten. Ich würde aber darauf tippen, dass die Hochschule die Prüfung als "endgültig nicht bestanden" ansieht(Verlust des Prüfungsanspruchs).
Ihm wurde schon vorab von der Hochschule gesagt dass er bestimmt bewilligt wird
Wurde mir auch mal gesagt, darauf folgten 3 Jahre Rechtsstreit der vor Gericht endete. Die Entscheidungen von Hochschulen sind meiner Erfahrung nach eher von Bauchgefühl als Logik geleitet.
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Ich würde raten: Wenn ihr schon den Antrag gestellt habt, dann wartet schon auf das Ergebnis. Ihr werdet dabei nichts verlieren.
Ich glaube das ging nicht so deutlich aus der Frage hervor: mein Mann hat einen Härtefallantrag gestellt und dieser wird gerade geprüft. Wenn er sich jetzt selbst exmatrikuliert, kommt es auf das selbe heraus wie wenn es über die Hochschule passiert? Oder sollte er besser das Ergebnis des Härtefallantrags abwarten? Ihm wurde schon vorab von der Hochschule gesagt dass er bestimmt bewilligt wird weil er einen überzeugenden Grund hat, warum es dazu gekommen ist. Dann würde er den Prüfungsanspruch nicht verlieren oder?