Ratenkauf und danach in Insolvenz?

1 Antwort

Also rein rechtlich kann Dir nichts passieren da Du ja bisher die Raten bezahlt hast.

Wenn Du in die Inso gehst musst Du alle Verbindlichkeiten, auch Ratenzahlungen, angeben. Dann solltest Du auch sofort alle Zahzlungen, egal an wen, einstellen. Wenn in dem Ratenzahlungsvertrag Eigentumsvorbehalt steht, was in der Regel der Fall ist, ist es gut möglich das der Verkäufer das Teil wieder abholt.