Ramadan mit Freund?

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Selam Aleykum,

Du darfst im Zuge des heiligen Monat Ramadan als Fastender keine sexuellen Kontakt mit deinem Partner haben und auch nicht anfassen oder küssen. Dies gilt auch wenn du nicht fastest er würde ja fasten sofern er geistig & körperlich gesund ist wovon wir ausgehen.

Solltest du deine Menstruation haben darf man nicht fasten und muss sogar das Fasten an jenen Tag verpflichtend unterlassen.


Hilllllllll 
Fragesteller
 01.04.2022, 20:47

Und was ist wenn beide nicht fasten können? ich weiß dass es nicht gut ist, aber wäre es dann möglich?

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Also 1. sind Beziehungen haram und 2. darf eine Frau mit Periode keinen Sex haben. Der Mann darf seine Frau auch nicht von Bauchnabel bis zu den Knien berühren, wenn die Frau nichts an hat.

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101


WisperndesGras  01.04.2022, 21:30

Es gibt kein Verbot im Koran, vor der Ehe eine Freundschaft oder Sex mit jemandem zu haben. Das Zina, dem man sich in Sure 17:32 „nicht nahen“ soll, heißt Ehebruch, und verheiratet sind die beiden nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Zina

Die Sunnah ist unerheblich, da der Koran vollständig ist und niemand ihm etwas hinzuzufügen hat, auch der Prophet nicht.

Die Fragestellerin kann also lieben und Sex haben, wie sie möchte.

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Du darfst als Muslima gar keinen Freund haben, geschweige denn alles das, was du beschrieben hast. Das alles ist haram.

Und diese Sünde wiegt im Ramadan noch schwerer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

WisperndesGras  01.04.2022, 23:33

Es gibt kein Verbot im Koran, vor der Ehe eine Freundschaft oder Sex mit jemandem zu haben. Das Zina, dem man sich in Sure 17:32 „nicht nahen“ soll, heißt Ehebruch, und verheiratet sind die beiden nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Zina

Die Sunnah ist unerheblich, da der Koran vollständig ist und niemand ihm etwas hinzuzufügen hat, auch der Prophet nicht.

Die beiden können also lieben und Sex haben, wie sie möchten.

Dies hast du hier auch schon oft genug gelernt. Deshalb noch mal grundsätzlich:

Dein Allah hat nach Sure 88:20 die Erdscheibe flach ausgebreitet. Nach 30:25 steht sie still und unbeweglich. Nach 16:15 hat er die Berge auf der Erdscheibe befestigt, damit sie nicht wankt und in Schieflage kommt. Nach 13:2 hat Allah eine feste Himmelskuppel über der Erde auf unsichtbaren Stützpfeilern gespannt (toll!). Nach 67:5 hat er die Kuppel nachts mit unzähligen Lämpchen behängt, mit denen auch böse Geister beschossen werden.

Kein Allwissender Gott denkt sich solch einen Blödsinn aus. Es gibt den Allwissenden Allah also nicht, und mithin ist alles hinfällig und belanglos, was du hier als gläubiger Muslim von dir gibst.

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In beiden Fällen ist es verboten.