Quittung auf Privatverkauf?
Hallo ,ich habe viel im Forum gelesen, aber mein Problem nicht gefunden. Ich habe ein Artikel über Ebay Kleinanzeigen Privat an Privat verkauft.Auch nach ,seinem Profil ist der Käufer, Privatkäufer.Nun verlangt der Privatkäufer eine Quittung.
Danke für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüssen
2 Antworten
Und wo ist das Problem? Stell ihm halt eine aus, dass er den entsprechenden Betrag gezahlt hat und die Ware erhalten.
Es wäre schön, wenn die Antworten verstanden würden. Der rechtliche Part ist:
Ja: privat an privat. Was anderes wurde ja nie behauptet.
Und ja, Du darfst eine Quittung ausstellen. Ganz egal, wie hoch der Betrag ist. Ganz egal, wie versandt wurde.
Siehe § 368 BGB,
Verlangt er eine Quittung von dir? Einfach eine ausfüllen.
Verlangt er die Originalrechnung? Die musst du ihm nur geben, wenn du sie im Verkauf mit Aangeboten hast oder im Verkauf noch was von Garantie bis... geschrieben hast.
Nochmal, Privat an Privat, nicht Privat an Gewerblichen Anbieter. Es gibt keine Problem, für mich ist nur die rechtliche Seite von Interesse. Den Nachweis für seine Bezahlung hat der Privatkäufer schon mit seinem Überweisungsbeleg,da er den Rechnungsbetrag von unter 50,- Euro per Banküberweisung tätigt.Der gebrauchte Gegenstand wird mit DHL versendet.
Es wäre hilfreich wenn nur Antworten gegeben werden, die genau den rechtlichen Part betreffen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen