Quereinstieg ohne Schule?
Als 16 jährige ist man ja eigentlich verpflichtet zur Schule zu gehen wegen Schulpflicht.
Zählt das auch wenn ich nen mittleren Schulabschluss habe.
Weil ich möchte noch jetzt einen Quereinstieg machen aber ich habe Angst das es dann probleme gibt weil mir immer gesagt wurde das man etwas mit Schule machen muss da bei bfd ja Seminar als schule zählt und bei Ausbildung ist man ja in der Berufschule. so bei Quereinstieg gibt es ja keine Schule?
Gibt es dann Probleme oder kann man das machen?
2 Antworten
Schulpflichten sind in jedem Bundesland anders geregelt. Was genau für Dein Bundesland gilt, kannst Du hier nachschauen: https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
Was den "Quereinstieg" angeht, dafür brauchst Du ersteinmal eine Beruf aus den Du quer (in den neuen Beruf) einsteigen kannst.
Das hast Du mit 16 noch nicht.
Ich vermute mal Du meinst damit, dass Du einfach ohne Ausbildung in einen Beruf einsteigen willst. Das wird natürlich nichts. Quereinsteiger haben idR. eine Umschulung oder etwas ähnliches gemacht, um sich Wissen über ihren neuen Beruf anzueignen. Einfach ohne jegliche Kenntnisse anfangen zu Arbeiten funktioniert nicht. Ausser Dir reichen Minijobs wie Zeitung austragen oder Reinigungskraft.
Da Du keine Ausbildung hast, kannst Du auch keine Umschulung machen.
Dein Weg ist eine Ausbildung oder ein Studium.
Melde dich doch proforma auf einem Gymnasium an und lese während dem Unterricht Romane, unterhalte dich in Pausen mit deinen MItschülern über u.a. philosophische Themen und kassiere das (kostenl.) Schülerbafög und Kindergeld.
Aber vergiß nicht während dem Unterricht philosophische Bücher zu lesen, um der Gesellschaft später mal auch etwas für ihre Unterstützung an dich zurück zu geben.
Ich dachte das Schülerbafög wird generell ab der 10. Klassen ausgezahlt, sofern man es beantragt und man berechtigt ist. Wenn man alleine lebt, kann man kindergeld auch an sich auszahlen lassen.
Ich dachte das Schülerbafög wird generell ab der 10. Klassen ausgezahlt, sofern man es beantragt und man berechtigt ist.
Das "und man berechtigt ist" ist der Punkt.
Die normale Schule berechtigt nicht fürs BaföG.
Wenn man alleine lebt, kann man kindergeld auch an sich auszahlen lassen.
Das ist falsch.
Das Kindergeld geht immer an die Eltern. Es ist eine Unterstützung für den Unterhalt der Eltern.
Wenn das unterhaltspflichtige Kind alleine lebt, sind es idR. immernoch die Eltern, die die Kosten übernehmen oder dem Kind das Geld für die Kosten stellen.
Das Kindergeld kann nur in Extremfällen direkt an das Kind ausgezahlt werden. Etwa wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Solange Du also nicht gerade von Deinen Eltern rausgeschmissen wurdest, sie jeglichen Unterhalt verweigern und das Jugendamt da bereits dran ist, wirst Du kein Kindergeld an Dich ausgezahlt.
Doch, wenn bei der Antragsstellung das Bankkonto des Kindes angegeben wird auch wenn die Bezugsberechtigten die Eltern sind.
Welches Konto die Eltern angeben, ist Sache der Eltern. Das Kindergeld wird offiziell an die Eltern ausgezahlt.
Genauso können die Eltern dem Kind das Kindergeld auch in bar in die Hand drücken.
Der Staat zahlt es trotzdem an die Eltern.
Da gibt es keinen Weg das Kindergeld offiziell (ohne aktives Mitwirken der Eltern) an das Kind auszahlen zu lassen. Abgesehen von genannten Extremfällen.
BaföG gibt es auf dem Gymnasium nicht. Das gibt es generell nur bei Schulformen, die eine Berufsqualifizierung zum Abschluss haben (schulische Ausbildungen) oder eine Ausbildung voraussetzen (zweiter Bildungsweg).