qual der wahl?

1 Antwort

Ich sehe da keine Qual, da beides nicht zulässig ist, wenn es nicht zutrifft.

Entweder es besteht Anspruch auf Kindergeld für Dich oder es besteht keiner.

Das künstliche Herbeiführen des Anspruchs wäre strafbar.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.