Produkte verkaufen ohne Gewerbe?

5 Antworten

Du meldest es ab dem Moment an, wo du mit einer Gewinnabsicht Waren verkaufst.

Du läßt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Wobei ich sehe das du gerade 16 oder Jahre alt bist. Somit kannst du das also vergessen.

Wenn du das doch machst, verbaust du dir deine Zukunft weil das eine menge Ärger bringen kann.

Wenn eine voll geschäftsfähige Person Waren mit Gewinnerzielungsabsicht zum Kauf anbietet, dann betreibt sie bereits ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen.

Wenn eine beschränkt geschäftsfähige Person geschäftsmäßig Waren mit zum Kauf anbietet, sind die Angebote und evtl. folgende Kaufverträge unwirksam !

Dass dich das Familiengericht vor einem Gewerbebetrieb erst für voll geschäftsfähig erklären müsste, weißt du doch....

Nein, das Gewerbe ist vor der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit anzumelden.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Ach ja:

Ich bin 15 Jahre alt

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher ein Existenzgründerseminar besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.


Der31er950 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 13:40

mein Vater wird ein Unternehmen gründen, ich werde es verwalten

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Rasentraktor007  28.06.2024, 13:51
@Der31er950

Es ist das Gewerbe Deines Vaters, für das er alleine die Verantwortung trägt.

Und wenn Dein Vater einigermaßen bei Verstand ist - wovon ich mal ausgehe - dann wird er mit Sicherheit keinen 14-Jährigen ohne jegliche kaufmännische Kenntnisse sein Gewerbe verwalten lassen.

Und im Übrigen darf ich Dich bitten, den Text zu Freundschaftsanfragen in meinem Profil zu beachten.

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Der31er950 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 14:05
@Rasentraktor007

1: ich bin 15.

2: Ich habe Kontakt zu jemandem der BWL an einer Uni lehrt.

3: Es ist schon mit meinem Vater abgesprochen.

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Rasentraktor007  28.06.2024, 14:07
@Der31er950

Du hast keinerlei Ahnung und Du weißt alles besser, und deswegen bin ich ab hierher raus.

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Der31er950 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 14:11
@Rasentraktor007

Solange rechtlich nichts dagegen spricht, kann ich ein Gewerbe im Namen meines Vaters verwalten.

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Der31er950 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 14:15
@Rasentraktor007

Warum habe ich denn keinerlei Ahnung? Wenn ich etwas nicht korrektes gesagt habe, so kannst du mich gerne aufklären.

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18Chris98  28.06.2024, 13:37

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Kann man so allgemein schlecht beantworten die Frage. Aber regelmäßig ist es : Durch den Verkauf der Produkte entsteht eine gewerbliche Tätigkeit, die angemeldet werden muss.

Nein, du brauchst unmittelbar ein Gewerbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Marketplace-Manager/Account-Manager