Produkt Rückgabe?

3 Antworten

Du kannst sie reklamieren, weil in den ersten 12 Monaten der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung in der Beweispflicht ist.

Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB


Da wirst Du kein Glück haben Deine Gewährleistungsansprüche durchzusetzen nach der Zeit. Du stehst hier auch in der Beweispflicht.

Infos zum Thema findest Du hier

https://www.kostenlos.de/ratgeber/schuhe-garantie-gewaehrleistung

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF

Nein.

Du kannst sie wegwerfen und neue kaufen.