Probleme mit Chef, weil man sein Gehalt dem Kollegen gesagt hat

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich darf Arbeitnehmern nicht verboten werden, sich unter einander über ihr Gehalt zu unterhalten/informieren.

Das gilt selbst dann, wenn es im Arbeitsvertrag eine entsprechende Verpflichtung zur Verschwiegenheit gibt: Eine solche Verschwiegenheitsklausel ist nichtig.

Dazu gibt es mehrere arbeitsgerichtliche Urteile, u.a. vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 21.10.2009, Az.: 2 Sa 237/09).

Eine solche Vertragsklausel stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, da ihm das Verbot nicht erlaubt zu überprüfen, ob möglicherweise bei unterschiedlichen Bezahlungen ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt. Außerdem verstößt sie gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, u.a. gegen den Artikel Art. 9 Abs. 3 GG zur Koalitionsfreiheit.

Dass Arbeitgeber es "gerne" haben, wenn Arbeitnehmer sich nicht über ihre Entlohnungen unterhalten, ist klar - vor allem dann, wenn es sehr unterschiedliche Entlohnung bei gleichartigen Tätigkeiten gibt oder der Arbeitgeber dem einen Arbeitnehmer etwas gewährt, was er einem anderen gerne vorenthalten würde (obwohl er es aus Gleichbehandlungsgründen vielleicht nicht vorenthalten dürfte).


M0naMaus 
Fragesteller
 27.05.2014, 13:46

Ja, davon, dass diese "Klausel" nichtig ist habe ich schon mal gehört. Mein AG darf mir ja nicht verbieten über was ich in meiner Freizeit rede. Hab glaub ich mal ein Urteil gelesen, in dem der AG dem AN nicht kündigen durfte, obwohl dieser lautstark über den Chef gelästert hat. Doch es war in seiner Freizeit und nicht während der Arbeitszeit, darum konnte er ihn nicht entlassen o.ä. Nur Interesse halber: Stimmt das auch?? Also, dass einem nicht's passiert, wenn man in der Freizeit über den Chef herzieht? Nicht, dass ich das tue, ich komme sehr gut mit meinem Chef klar :-) Ist rein aus Interesse heraus

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Familiengerd  27.05.2014, 18:10
@M0naMaus
Doch es war in seiner Freizeit und nicht während der Arbeitszeit, darum konnte er ihn nicht entlassen o.ä

Dass es nicht zu einer Entlassung gekommen ist, hat sicher nichts damit zu tun, dass es in der Freizeit passiert ist - die Gründe dafür werden andere sein (die "Lästerei" war nicht "schlimm" genug, eine Entlassung wäre eine unangemessen harte Reaktion gewesen oder andere Gründe).

Wenn ein Arbeitnehmer über seinen "Chef" lästert, spielt es keine Rolle, wo, wie und wann er das tut, ob in der Freizeit, in der Kneipe, über Facebook oder am Arbeitsplatz (der häuslich-familiäre Bereich ist außen vor).

Entscheidend ist alleine, welcher Art und Weise und welchen Inhalts diese "Lästerei" ist, nur davon ist es abhängig, ob es arbeitsrechtliche Konsequenzen hat: je nach der Schwere von der Abmahnung bis zur Kündigung.

Also: Auch die "Lästerei" in der Freizeit über den Arbeitgeber kann Folgen haben.

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Ich bin schlicht mal wieder erschütter über so viel Werbung für eigene Dummheit von wirklich grundlegendem Wissen welche sich in den meisten Antworten hier zeigt.

Höchstrichterliche Urteile findest Du indem Du

lexetius > entscheidungen > da in die Suchmaske den Begriff unter Beachtung der Rechtschreibregeln eingibst und Dich durch die Ergebnisse liest

oder bei anwalt-online mit de hinten dran. Geschwätz ist eine Sache, Tatsachen oft eine ganz andere. Bezüglich Gehalt hat es erst kürzlich ein Urteil gegeben wonach ein Tarifvertrag nur für die Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft gilt. Diese Tatsache ist also bei einem Vergleich zu beachten.

Natürlich gibt es noch andere Seiten die Urteile und Gesetze dazu veröffentlichen. Mir fällt spontan juris mit verschiedenen Endungen hinten dran ein, eine Seite die ich öfter nutze um Gesetze nachzulesen.


Familiengerd  28.05.2014, 14:46

An wen wendest Du Dich jetzt mit dieser Antwort? Ich nehme an, dass ich mich nicht angesprochen fühlen muss, sonst solltest Du mir Deine Argumente näher erläutern.

Dein Hinweis

Bezüglich Gehalt hat es erst kürzlich ein Urteil gegeben wonach ein Tarifvertrag nur für die Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft gilt.

ist zwar grundsätzlich richtig, für die Praxis zurzeit im Allgemeinen aber noch -relativ - bedeutungslos; außerdem ist mir im Augenblick der Zusammenhang mit der Frage nicht ganz klar.

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dawala  28.05.2014, 18:03
@Familiengerd

Mit Urteilsverkündung gültig. Musst Du nicht verstehen. Ist einfach so.

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Familiengerd  29.05.2014, 14:54
@dawala

Muss oder kann überhaupt jemand verstehen, was eigentlich Du mit Deiner Antwort und auch jetzt dem Kommentar meinst???

Offensichtlich nicht ...

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dawala  29.05.2014, 15:51
@Familiengerd

Naja, bei manchen Menschen nutzt auch nicht wenn es Gehirn regnet.

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Familiengerd  29.05.2014, 17:30
@dawala

Ist das alles nichts als inhaltslose Rhetorik - oder die Unfähigkeit auszudrücken, was Du konkret sagen willst ?

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dawala  29.05.2014, 17:36
@Familiengerd

Wenn Du so sehr darum bettelst:

Wenn sie verschiedenen Gewerkschaften angehören bzw. eine Person nur einer Gewerkschaft angehört während die andere keiner angehört macht es keinen Sinn beim Chef auf Gleichbehandlung zu pochen weil er sich auf das Urteil beziehen kann.

Und wenn Dir nun einem normalen gesunden deutschen Staatsbürger mit Recht unterstellbare Wissen fehlt zur Bedeutung eines höchstrichterlichen Urteils dann belese Dich doch einfach entsprechend. Du sitzt ja schließlich vor einer Maschine die Dir die Informationen kostenlos anzeigt wenn Du willst. Den Willen allerdings vorausgesetzt. Ich hatte dieses Wissen schon lange vor dem ersten Schulabschluss und lange bevor die Mehrheit der Menschen überhaupt an Internet dachte. Es gehört zur normalen staatspolitischen Bildung. So Zeug welches wir in anderen Staaten großkotz einfordern.

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Familiengerd  30.05.2014, 13:50
@dawala

Zunächst einmal polemikfrei zu Deiner Sachaussage:

Wenn sie verschiedenen Gewerkschaften angehören bzw. eine Person nur einer Gewerkschaft angehört während die andere keiner angehört macht es keinen Sinn beim Chef auf Gleichbehandlung zu pochen weil er sich auf das Urteil beziehen kann.

Das ist zwar richtig, spricht doch aber überhaupt nicht gegen meine Antwort und berührt auch nur einen kleinen Bereich von Problemen, die in Zusammenhang mit Gehaltsfragen auftreten können - ist also kein Argument gegen mein zutreffende Aussage (vorausgesetzt, Du hast sie überhaupt sorgfältig genug gelesen).

Ansonsten:

Die Arroganz in Deinen Kommentaren ist unüberhörbar.

Aber statt Dich in Plattitüden zu ergehen und Aussagen zu treffen, die mit der konkreten Frage nichts oder nur am Rande zu tun haben, würde ich es schon begrüßen, etwas genauer zu sein, wenn Du meinst, an meiner Antwort wäre irgend etwas falsch.

Ich behaupte - zumindest nach dem, was Du hier abgesondert hast -, dass ich mich in Fragen des Arbeitsrechts mindestens so gut auskenne wie Du; von Dir habe ich in dieser Frage hier sonst noch nichts gelesen, was in irgend einer Weise hilfreich und auch nur sachlich zutreffend wäre.

Im Übrigen habe ich nicht "gebettelt", sondern Dich nur auf Deine rhetorischen Leerformeln und wenig sinnvollen Allgemeinplätze angesprochen, wo konkrete Aussagen angebracht wären (z.B. darüber, woraus Du - fälschlich - schließen willst, dass mir angeblich "Wissen" um die "Bedeutung eines höchstrichterlichen Urteils" fehle) .

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dawala  30.05.2014, 14:47
@Familiengerd

Jetzt verstehe ich Was Du überhaupt mit Deiner Herumgifterei von mir willst.

Aber gut. Jeder zieht sich die Schuhe an von denen er oder sie sich einbildet sie passen.

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Familiengerd  30.05.2014, 18:16
@dawala

Ich stelle also erneut fest, dass Du weder vernünftigen Antworten geben kannst noch überhaupt auf Rückfragen eingehst, sondern bloß kryptisch bleibst!

Ende der Diskussion ...

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dawala  30.05.2014, 18:20
@Familiengerd

Jetzt hör doch endlich auf aller Welt öffentlich zur Schau zu stellen dass Du eine Wahrnehmungsstörung hast die Du zwanghaft an mir hier auslassen willst!!!!

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Anscheinend schon. Der Chef hat das nicht gern, sofern das Gehalt verhandelbar ist.

Falls Ihr Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel enthält, haben Sie einen Fehler gemacht. Sonst nicht.


Familiengerd  27.05.2014, 12:12
Falls Ihr Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel enthält, haben Sie einen Fehler gemacht.

Diesbezügliche Verschwiegenheitsklauseln sind nichtig!

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eigentlich soll man nicht mit seinen kollegen über gehälter reden weil dann nämlich genau sowas passieren kann... sollte es nicht vertraglich festgehalten sein, das darüber stillschweigen zu behalten ist kann dir nichts passieren.


Familiengerd  27.05.2014, 12:17
eigentlich soll man nicht mit seinen kollegen über gehälter reden weil dann nämlich genau sowas passieren kann

Das ist wohl kaum ein Argument!

Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer entsprechend ihren Tätigkeiten "gleich" behandelt, gibt es auch keine Probleme.

sollte es nicht vertraglich festgehalten sein , das darüber stillschweigen zu behalten

Auch wenn eine Verschwiegenheitsklausel vereinbart wurde, dürfen sich Arbeitnehmer über ihre Entlohnung "austauschen": eine solche Klausel ist nichtig!!

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Ja, da ist genau das passiert, wovor sich jeder Unternehmer fürchtet und genau deshalb setzen sie die Verschwiegenheitsklausel in den Arbeitsvertrag. Wenn dein Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthält, ist das Vertragsbruch, aber der ist gar nicht so leicht zu beweisen, wenn du dich nicht ganz dumm anstellst.


Familiengerd  27.05.2014, 11:49
Wenn dein Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthält, ist das Vertragsbruch

Und das ist falsch!

Solche Verschwiegenheitsklauseln bezüglich des Gehalts sind nach allgemeiner Rechtsprechung nichtig/unwirksam.

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