Probezeit geblitzt. Angst um Führrerschein..?

11 Antworten

dein Lappen ist weg - da über die Grenze - ne saftige Geldstrafe eine Verwarnung und eine Teilnahme an einer verkehrsphysiologischen Beratung wird empfohlen - bei einem weiteren Verstoss ist der Lappen wieder weg

Deine Angst ist mehr als gerechtfertigt.

Denn wenn du trotz Seminar wieder einen A-Verstoß (gelbe Karte) hast, ist der Lappen erst mal weg. (das ist dann Gelb-Rot!)

Bei 40km/h innerorts ist der ja auch bei Leuten außerhalb der Probezeit neben den 160 Euro Strafe für einen Monat weg.

Dann wird sich deine Probezeit auch noch verlängern, bis auf 4 Jahre, wobei die Zeit ohne Lappen nicht zur Probezeit zählt, die geht erst weiter, darfst du wieder fahren.

Aber du solltest dir wirklich darüber klar sein, 90km/h innerorts ist schon... Aber das hast du ja selbst geschrieben, drum sag ich es nicht... Aber eine in deinem Sinne gute Antwort kann man dir leider nicht geben, außer, in Zukunft so erheblich besser auf die Regeln zu achten, denn die Typen von der Rennleitung liegen überall auf Lauer!


AntonAntonsen  15.11.2017, 22:12

Denn wenn du trotz Seminar wieder einen A-Verstoß (gelbe Karte) hast, ist der Lappen erst mal weg. (das ist dann Gelb-Rot!)

Nein, erst beim 3. Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Dann wird sich deine Probezeit auch noch verlängern, bis auf 4 Jahre

Die Probezeit ist bereits nach dem 1. Verstoß auf 4 Jahre verlängert worden.

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19Michael69  15.11.2017, 22:11

Denn wenn du trotz Seminar wieder einen A-Verstoß (gelbe Karte) hast, ist der Lappen erst mal weg. (das ist dann Gelb-Rot!)

Sein "Lappen" ist zwar für einen Monat weg, wie du aber schon selbst geschrieben hast, ist das die ganz "normale Strafe" für jeden, der innerorts 40 km/h zu schnell fährt. Das hat aber nichts mit der Probezeit zu tun und deshalb ist der "Lappen" nicht weg.

In Bezug auf die Probezeit wird erst beim dritten A-Verstoß (oder zwei B-Verstößen) die Fahrerlaubnis entzogen und der "Lappen" ist weg.

Hier bei seinem zweiten A-Verstoß bekommt er eine schriftliche Ermahnung und es wird ihm nahegelegt an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Die Probezeit verlängert sich auch nicht mehr, die wurde schon wegen des ersten A-Verstoßes auf 4 Jahre verlängert.

Gruß Michael

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Older0101 
Beitragsersteller
 15.11.2017, 14:40

Selbst schon erfahrung? O.d.ä?

Also ist mein lappen nicht für immer weg?

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Über die Folgen haben andere hier schon geschrieben, das ist so.

Aber jetzt mal ehrlich: 40 km/h drüber im Ort weil "nicht drauf geachtet"..?

Wenn jemand auf der Autobahn statt 130 nun 140 fährt, würde ich diese Aussage gelten lassen, aber in Deinem Fall lässt sich doch eine gewisse Absicht zu dem erreichten Tempo wohl nicht abstreiten, oder?


peterobm  15.11.2017, 14:21

kann da nicht Vorsatz kommen und die Geldstrafe wird verdoppelt? über 30 km/h

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PoisonArrow  15.11.2017, 14:27
@peterobm

tja, wer weiß, nach neuer Rechtsprechung wo Raser als "Verbrecher" behandelt werden (Berlin, Straßenrennen mit Todesfolge)..?

Aber meiner Einschätzung nach ist der FS dieses Kandidaten sowieso ein Dokument, was ihn wohl nur einen kleinen Teil seines Lebens begleitet....

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Haettest du in der Fahrschule aufgepasst, wuesstest du auf alles was du fragst, selber eine Antwort! ...und waerst auch nicht in der Situation immer zu schnell zu fahren...wenn das ueberhaupt stimmt...!

160 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. 

Dazu bekommst du eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme daran ist allerdings freiwillig. 

Und JA, du bist ziemlich DÄMLICH und solltest nun aufpassen. Beim dritten Mal ist der Führerschein dann weg, und du bekommst eine 6 monatige Sperrfrist. 


AntonAntonsen  15.11.2017, 14:26

In dem Fall beträgt die Sperrfrist nur 3 Monate.

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AntonAntonsen  15.11.2017, 14:34
@frivol

Dann informiere dich lieber im Gesetz als in irgendwelchen fragwürdigen sekundären Quellen (gerade bussgeldkatalog.org ist eine wirklich miserable Quelle; oft schlecht formuliert  und verwirrend und wie in diesem Fall auch manchmal schlicht falsch):

§ 2a Abs. 5 Satz 3  Halbsatz 1 StVG

Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

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TheGrow  15.11.2017, 14:34
@frivol

Die Seite würde ich aber nicht unbedingt als Referenz empfehlen, denn dort steht viel was nicht zutreffend ist

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