Probezeit?

2 Antworten

Wenn nichts vereinbart ist, gilt für dich die Frist nach BGB §622 Abs.1 von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.


Ostseekind17 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 00:30

Auch in der Probezeit

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Ostseekind17 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 14:41
@Antitroll1234

Über die Probezeit wurde nicht geredet, nein.

Ich dachte halt, wenn man irgendwo beginnt hat man automatisch immer eine Probezeit von 6 Monate.

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Antitroll1234  14.07.2024, 14:44
@Ostseekind17

Nein eine Probezeit muss vereinbart werden (siehe BGB §622 Abs.3) und 6 Monate ist das maximal Mögliche.

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Während der Probezeit gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Was mich stutzig macht ist das du keinen Vertrag unterschrieben hast? Zwar können mündliche Absprachen genauso gemacht werden, aber das ist eher selten, da man ja keinen Nachweis hat, auf den man sich berufe kann.

Die gesetzliche Probezeit greift allerdings immer, auch wenn der Vertrag nur mündliche geschlossen wurde.


Antitroll1234  13.07.2024, 18:08
Die gesetzliche Probezeit greift allerdings immer

Die greift nur dann, wenn diese auch vereinbart wurde.

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MrMixAlpak  13.07.2024, 18:09
@Antitroll1234

stimmt, hast recht, hab mich vertan, nur bei Ausbildungen ist eine Probezeit von 4 Wochen (minimum) Pflicht.

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Ostseekind17 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 18:26

Nein ich musste nur den Personalfragebogen ausfüllen und unterschreiben.

Da musste ich halt den Namen, RV - Nummer ....aber keine Vereinbarungen.

Ich dachte immer, dass man innerhalb der Probezeit sofort kündigen kann. Danke

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