Probezeit?
Hallo, ich habe im März 24 bei einem Geschäft im Einzelhandel begonnen.
Jetzt möchte ich aufhören und am 1.9.24 wo neues arbeiten.
Ich bin dort auf 538 Euro beschäftigt.
Ich habe keinen wirklichen Arbeitsvertrag, sondern musste nur einen Personalbogen ausfüllen.
Gilt auch im 538 Euro Job die Probezeit, da würde es ja keine Kündigungsfrist geben.
Das Geschäft hat in den ersten drei Wochen geschlossen, steht mir dann auch noch Geld zu, wenn ich zum Ende es Monats kündige.
Ich bin mir halt nicht sicher, ob die Probezeit greift oder nicht.
Ich bin dort ziemlich ausgenutzt worden und habe Tage umsonst gearbeitet, aus diesem Grund verlasse ich den Laden auch.
Danke für eure Hilfe
2 Antworten
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Wenn nichts vereinbart ist, gilt für dich die Frist nach BGB §622 Abs.1 von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.
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Laut deiner Beschreibung ist doch gar keine Probezeit vereinbart.
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Über die Probezeit wurde nicht geredet, nein.
Ich dachte halt, wenn man irgendwo beginnt hat man automatisch immer eine Probezeit von 6 Monate.
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Nein eine Probezeit muss vereinbart werden (siehe BGB §622 Abs.3) und 6 Monate ist das maximal Mögliche.
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Während der Probezeit gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Was mich stutzig macht ist das du keinen Vertrag unterschrieben hast? Zwar können mündliche Absprachen genauso gemacht werden, aber das ist eher selten, da man ja keinen Nachweis hat, auf den man sich berufe kann.
Die gesetzliche Probezeit greift allerdings immer, auch wenn der Vertrag nur mündliche geschlossen wurde.
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Die gesetzliche Probezeit greift allerdings immer
Die greift nur dann, wenn diese auch vereinbart wurde.
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stimmt, hast recht, hab mich vertan, nur bei Ausbildungen ist eine Probezeit von 4 Wochen (minimum) Pflicht.
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Nein ich musste nur den Personalfragebogen ausfüllen und unterschreiben.
Da musste ich halt den Namen, RV - Nummer ....aber keine Vereinbarungen.
Ich dachte immer, dass man innerhalb der Probezeit sofort kündigen kann. Danke
Auch in der Probezeit