Probearbeiten unbezahlt?

4 Antworten

Probearbeit ist eigentlich meistens unbezahlt.

Das dient für beide Seiten dazu, dass man unverbindlich mal ausprobieren kann.

Und hey, als arbeiten kannst das jetzt echt nicht bezeichnen


annie80  24.06.2024, 18:30

Je nach dem muss man eben tatsächlich arbeiten, ohne Bezahlung, und das wird dann auch mal vom AG ausgenutzt.

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2muchaccs  24.06.2024, 18:36
@annie80

Man kann es nicht als arbeiten bezeichnen, wenn man von Tüten und blasen keine Ahnung hat.

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clemensw  25.06.2024, 08:11
@annie80
muss man eben tatsächlich arbeiten

Da treibt der AG aber ein gefährliches Spiel - dadurch entsteht evtl ein einklagbares Arbeitsverhältnis.

Im besten Fall hat der AN 3 Monatsgehälter "gewonnen".

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annie80  25.06.2024, 16:07
@clemensw

Wird sich nicht jeder trauen. Es ist schon länger her, da gab es mal einen Medienaufruhr, als (ich glaube) ein Paketzulieferer Bewerber auf diese Art ausgenutzt hat.

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clemensw  25.06.2024, 20:37
@annie80

Tja, wenn man sich ausnutzen lässt, ist man selbst schuld.

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annie80  26.06.2024, 03:44
@clemensw

So einfach ist das nicht. Nicht jeder hat die Ressourcen, sich zu wehren.

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clemensw  26.06.2024, 06:22
@annie80

Welche Ressourcen?

  • Es besteht keine Anwaltspflicht im Arbeitsrecht
  • Bei der Rechtsantragstelle kann jede Klage direkt zur Niederschrift erklärt werden
  • Der Gütetermin ist kostenfrei
  • Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtskosten an
  • Nur wenn ein Urteil gefällt wird, muss die unterlegene Seite die Gerichtskosten tragen

Kurz: Die Hürden sind im Arbeitsrecht sehr niedrig gehalten - gerade damit jeder Arbeitnehmer zu seinem Recht kommen kann!

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Hghjbbjhhun 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 18:31

Aber 7 stunden?

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Mirrina  24.06.2024, 18:40

Probearbeiten maximal einen Tag Vollzeit ohne Bezahlung ist erlaubt. ab dem zweiten Tag muss er dich anstellen.

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"Probearbeiten" ist ein ganz heikles Thema, sowohl für AG als auch für den AN

So führt zB eine reguläre Lohnzahlung dazu, dass ein tatsächliches Arbeitsverhältnis entsteht. Höchstens kann der AG die Fahrtkosten erstatten.

Im Gegenzug darf vom Bewerber auch nicht verlangt werden, komplette Aufgaben eigenständig zu bearbeiten.

ja, solche Probetage werden nicht bezahlt