Pro: Name des Samenspender erfahren?

3 Antworten

Seit dem 1. Juli gilt ein neues Register für Samenspender. Demnach müssen die Informationen über die Samenspenden, die mit ärztlicher Hilfe durchgeführt wurden, 110 Jahre gespeichert werden. Das hilft allen, die auf der Suche nach ihrem biologischen Vater sind. 

Maja (deren Namen wir geändert haben) hätte sich eine gesetzliche Lösung, wie sie seit dem 1. Juli 2018 in Kraft ist, gewünscht. Alle Kinder, die ab dem 30. Juni mit einer Samenspende gezeugt werden, haben künftig das Recht zu erfahren, wer der biologische Vater ist. Ab dem 16. Lebensjahr darf Auskunft beim Samenspenderegister beantragt werden. Dort sind die Daten der Spender gespeichert. 


AndFrance 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 16:10

Vielen Dank ich benötige jedoch für die Schule Pro Argumente dafür, dass Kinder den Namen ihres Samenspender erfahren.

Es wäre für jedes Kind ein Schock, wenn es mal durch Zufall erfahren würde, dass sein Vater nicht sein Vater sein kann. Also müssen die Eltern ihm irgendwann sagen, dass der Vater ein Samenspender war. Und wenn das Kind den dann kennenlernen will, zum Beispiel weil es wissen will, woher die Augenfarbe kommt, oder die Musikalität, dann muss das auch möglich sein.

Außerdem hätte man ja evtl. noch Halbgeschwister, mit denen man keine Beziehung eingegen dürfte....


Blindi56  09.02.2021, 16:19

Oder wenn das Kind Waise wird, könnte ja der leibliche Vater einspringen.

Ich würde unter solchen Umständen nie Samen spenden wollen als Mann, denn theoretisch kann ein Kind dann auch Unterhalt verlangen.

Väter sind ihren Kindern unterhaltverpflichtet. Daraus resultiert das Recht des Kindes auf Kenntnis seines Vaters. Allerdings werden Männer, die bereit wären Samen zu spenden, diese Regelung nicht unbedingt begrüßen, wenn solche Regelungen dazu führen, dass sie auf Grund ihrer Spende dann auch noch zur Kasse gebeten werden.

Beispiel aus https://meyerhuber.info/samenspende-und-unterhaltspflicht/: In diesem zu entscheidenden Fall hatte ein Mann Unterhaltszahlungen für die durch anonyme Samenspende gezeugte Tochter verweigert mit der Begründung, er sei nicht der biologische Vater des Kindes. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Mann durch seine Einwilligung zur künstlichen Zeugung des Kindes vertraglich diesem zum Unterhalt verpflichtet sei und verurteilte ihn, an die mittlerweile siebenjährige Tochter mehr als 17.000,00 € Unterhalt nachzuzahlen.

Rechtsnormen haben axiomatischen Charakter. Eine letztendliche Begründung ist daher grundsätzlich nicht möglich. Es gibt zwar die Abwägung verschiedener Rechtsgüter, aber diese Abwägung ist durchaus zeitlichen Änderungen unterworfen.

Auch die Rechtsnormen sind in den verschiedenen Ländern oder Staaten verschieden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.