Privatprostitution?
Wenn mir eine Sexarbeiterin schreibt, dass Sie 19 ist, ich Sie dann treffe, mit Ihr was habe und sich dann herausstellt, dass Sie minderjährig ist. Wie schaut es dann rechtlich aus falls Sie ärger machen will?
6 Antworten
- Rechtsberatung über Internetforen... das funktioniert erfahrungsgemäß super...
- Für alles bis zu dem Zeitpunkt "stellt sich heraus" ist das rechtlich ein Tatbestandsirrtum, der ist im Gegensatz zum Verbotsirrtum strafbefreiend. (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__16.html)
- Ab dem Zeitpunkt "stellt sich heraus" gilt das dann naturgemäß nicht mehr. Ab diesem Zeitpunkt sollte man dann sexuelle Handlungen durchführen noch ihr Geld beziehungsweise geldwerte Leistungen geben.
- Restrisiken sind, dass die Staatsanwaltschaft meint, man hätte erkennen müssen, und dass die Betreffende Dinge behauptet, die nicht zutreffend sind.
Oops, da fehlt ein "weder"...
Also: Ab diesem Zeitpunkt sollte man dann _weder_ sexuelle Handlungen
Dann hast Du ein Problem. Minderjährig ist nicht das Problem, erlaubt ist einvernehmlicher Sex mit 14. Sie hat wenn sie Dich erpressen will das Problem Dir nachzuweisen das Du sie für Sex bezahlt hast. Also lasse Dir bei sehr jungen Prostituierten den Ausweis zeigen oder vögele sie nicht für Geld.
Sie schaut schon Volljährig aus. Bei den heutigen Frauen kann man sich jedoch trotzdem nie sicher sein.
Privat-Prostitution.. ist in jedem Fall eine Straftat. Wenn du dich wissentlich darauf einlässt, ist das Förderung und somit auch eine Straftat.
Wenn du eine Minderjährige gegen Geld vögelst hast du ohnehin die A-Karte..
Ja klar, weil die Schweizer auf Steuern keinen Wert legen die haben ja genug Geld.. in deiner Frage steht auch nix von Schweiz.. und betr. Jungenschutz und Prostitution Gesetz kann ich zu den Schweizer Gesetzen nix sagen, ich lebe in DE.
Solltest du safe sein, wenn du das glaubhaft nachweisen kannst und sie ü14 ist.
Dann lass dir doch einfach ihren Hurenpass zeigen. Dann bist du auf der sicheren Seite, oder wenigstens den Ausweis.
Aber wenn das Blut in der Eichel ist......fragt man erst hinterher!?
Nicht in der Schweiz. Da stehen nur 4-5art. im Gesetzbuch. Von Privatprostitution steht nix. Man darf sich privat oder in einem Bordell anbieten.