Privatperson hat retoure nicht erhalten, wer haftet?

2 Antworten

Wenn du nicht glaubhaft nachweisen kannst, dass du die Ware tatsächlich versandt hast, sieht es eher schlecht für dich aus.

leider ohne Sendungsverfolgung

Das war eine ziemlich dumme Idee. Du hast nun nichts in der Hand, mit dem du beweisen kannst, dass du das Päckchen tatsächlich abgeschickt hast. Es steht somit Aussage gegen Aussage, und es ist stark davon auszugehen, dass das Gericht deine Versandmethode zumindest als grob fahrlässig beurteilen und dich für den Verlust haftbar machen wird, wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass die versandte Ware einen gewissen Wert hat. Ich nehme nicht an, dass es bei diesem Rechtsstreit um einen Artikel im Wert von 5€ geht, dafür würde sich wohl kaum jemand die Mühe machen das Amtsgericht einzuschalten.

Wenn du, um Geld zu sparen, das Risiko eines Verlustes wissentlich in Kauf genommen hast, wirst du den durch dein bewusst riskantes Verhalten eingetretenen Schaden wohl kaum auf deinen Handelspartner abwälzen können.

Hast du denn wenigstens noch den Kassenbon von der Freimachung? Wird dir zwar wahrscheinlich auch nicht viel nützen, aber besser als gar nichts in der Hand zu haben.

Jedes Gericht beurteilt hautpsächlich einen Sachverhalt anhand vorliegender Beweise. Wenn Du Deine Rücksendung nicht beweisen kannst, stehen Deine Chancen sehr schlecht.