Private Motocross strecke, was beachten?

4 Antworten

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Wie ist das zu verstehen? Soll diese private Strecke öffentlich für Veranstaltungen oder gewerblich genutzt werden oder willst du da nur selber mit Freunden rumdüsen? Das macht nämlich einen gewaltigen Unterschied.


HE9400 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 01:04

Hey danke für deine antwort. Die Strecke wird nur von mir und einpaar Freunden genutzt werden.

Lg

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Hamburger02  27.10.2018, 09:17
@HE9400

Dann müssen diverse Sicherheitsvorschriften nicht beachtet werden, allerdings dennoch der örtliche Flächennutzungsplan, diverse Bauvorschriften und evtl. auch die StVO.

Im Flächennutzungsplan steht, ob das Gelände für Freizeitzwecke benutzt werden darf oder nicht.

In den Bauvorschriften steht häufig:
"Der Erlaubnis bedarf, wer beabsichtigt
- bauliche Anlagen aller Art zu errichten, zu ändern oder ihre Nutzung zu ändern, auch wenn dies keiner baurechtlichen Genehmigung bedarf; hierzu zählen insbesondere Gebäude, Einfriedungen aller Art und Veränderungen der Erdoberfläche durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen oder in sonstiger Weise. "

Die StVO sagt grundsätzlich, dass es verboten ist, ausserhalb von Strassen, Wegen und Plätzen mit Kraftfahrzeugen aller Art zu fahren oder diese dort abzustellen; ausgenommen sind Fahrzeuge zur land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung.

Eventuell wäre sogar eine komplette Einfriedung (Zaun) ringsrum erforderlich, um fremden Personen den Zutritt zu verwehren, damit die nicht auf das Gelände kommen und umgefahren werden können.

Also so ohne weiteres ist dein Vorhaben nicht möglich und Verstöße, insbesondere gegen die vorgeschriebene Flächennutzung oder Bauvorschriften kann schnell mal zu Bußgeldern von mehreren Tausend Euronen führen. Ohne Rücksprache mit der Gemeinde würde ich da lieber die Finger von lassen.

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Schau sas du beim Bau nen Bulldog mit Schneeräumer hast. Sonst geht gar nix weiter. Dann arbeitest du 10 Tage für 2 Sprünge..


HE9400 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 22:50

Ja Hatte ich vor :D Danke trozdem :d

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willst du es wirklich wissen ?

-Lärmschutzgutachten , Umweltgutachten, öffentliche Ausschreibung ob jemand dagegen ist, Genemigung von der Gemeinde und vom Land. In den Letzten 15 Jahren ist mir das nur von einem bekannt geworden der es geschaft hat ( und der hat über 90.000 euro nur in die ganzen Gutachten gesteckt)

Erst wenn du das alles hast- darfst du anfangen. Baust du Trotzdem Wird der Rückbau erzwungen ( lässt du die Frist verstreichen kommt eine Fremdfirma und stellt dir die Kosten in Rechnung )

Also ich glaube es müssen mehrere KM sein. Auch muss man es soweit ich weiss, mit der Stadt absprechen. Wenn der Wind ungünstig steht, hört man es über 10 KM weit.


HE9400 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 22:50

ok danke

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