Privat Darlehn im Streit Fahrzeug Brief weg gegeben?

3 Antworten

Du solltest deine zuständige Kfz-Zulassungsbehörde dringend über diesen Sachverhalt informieren. Deine Freundin wollte offensichtlich auf "Nummer sicher" gehen und dir die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht aushändigen. Deine Freundin hätte die Zulassungsbescheinigung Teil II zu deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zwecks Ummeldung zusenden bzw. aushändigen müssen. Nach der Ummeldung hätte die Kfz-Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil II an deine Freundin zurücksenden können. Da Du das Fahrzeug aktuell nicht ummelden kannst, musst Du das Fahrzeug möglichweise sowieso abmelden. Wenn der Kfz-Zulassungsbehörde fehlender Versicherungsschutz von der Versicherung des Vorbesitzers auf dem elektronischen Wege übermittetlt würde, würdest Du per gebührenpflichtiger Verfügung ggf. entsprechend aufgefordert werden.

In diesem Fall solltest Du einen Anwalt wahrscheinlich konsultieren oder Du übergibst deiner Freundin die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Auto und sie müsste dir die 13.000 € wieder übergeben. Allerdings solltest Du auf jeden Fall eine sogenannte Veräußerungsanzeige ausfüllen und auch von deiner Freundin bzw. der entsprechenden Person unterschreiben lassen. Diese Veräußerungsanzeige sendest Du dann sofort an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

so wie ich das verstehe, gehört das Autozumindest nach deinem Kaufvertrag rechtlich dir, auch wenn du momentan die nötigen Fahrzeugpapiere nicht hast. Ohne den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) kannst du das Auto jedoch nicht ummelden, und das ist auch der Nachweis deiner Eigentumsrechte. Wenn deine Freundin diesen Brief an Dritte weitergegeben hat, ohne dass du dazu dein Einverständnis gegeben hast, könnte das ein Verstoß gegen eure Vereinbarung bzw. ein unrechtmäßiges Verhalten sein.

Ich empfehle dir dringend, einen spezialisierten Rechtsanwalt (idealerweise im Bereich Vertrags- oder KFZ-Recht) zu konsultieren und alle Dokumente (Kaufvertrag, Kommunikation, Zahlungsnachweise) zusammenzustellen, um deinen Anspruch geltend zu machen. Ein Anwalt kann dir dann genau sagen, welche Schritte möglich sind etwa die Herausgabe des Dokuments gerichtlich erzwingen oder gegebenenfalls Schadensersatzansprüche prüfen.


bgd48041  14.02.2025, 21:27

Ja, alles andere wird bei dieser Konstellation/Geschichte nicht helfen.

NicoleMax214 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 23:33

Mir wurde halt auch gesagt der, der im Kaufvertrag steht dem gehört das Auto. Ich muss mich dann am besten da noch was schlau machen. Ob es Unterschlagung ist. Ich muss das Auto halt dringend ummelden oder ab melden wie auch immer geht aber ja nicht ohne zulassungsbescheinigung II. Die zulassungsbescheinigung Teil I hab ich. Das straßenverkehrsamt hat mich auch schon angeschrieben das ich das Auto ummelden soll.

NicoleMax214 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 23:28

Ok Dankeschön

der vorherige Besitzer hat schon Stress gemacht. [...] Jetzt hat sie den großen Brief an irgendwelche Männer gegeben die das auto holen wollen.

Den noch auf ihn zugelassenen Wagen an plötzlich auftauchende Fremde übergeben, weil die mit dem Brief antanzen? Obwohl die Ummeldung trotz scheinbarer Absprache noch nicht erfolgt ist? Sorry, so blöd ist ja wohl niemand. Ich denke die Reise können die sich schenken.