Privat Darlehn im Streit Fahrzeug Brief weg gegeben?
Hallo meine Freundin hat ihr Haus verkauft und mir davon 13.000 € für ein Auto geliehen, wir haben festgelegt das ab dem 01.03.2025 350€ monatlich von mir gezahlt wird. Jetzt ist es aber so das es Streit gab weil sie mir nicht die Papiere gegeben hat um das Auto umzumelden der vorherige Besitzer hat schon Stress gemacht. Der Kaufvertrag läuft auf mich. Jetzt hat sie den großen Brief an irgendwelche Männer gegeben die das auto holen wollen.
was kann ich jetzt machen Rein rechtlich ist es doch mein Wagen oder ? Weil das darlehn noch nicht unterschrieben war. Ich bekomme das Auto nicht umgemeldet und die Papiere sind auch nicht da neu beantragen der Papiere dafür bräuchte ich den originalen Kaufvertrag den sie auch hat halt nur mit meinem Namen drauf und Ausweis.
Ich bin etwas hilflos den es ist ja noch gar keine Rate fällig.
vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Du solltest deine zuständige Kfz-Zulassungsbehörde dringend über diesen Sachverhalt informieren. Deine Freundin wollte offensichtlich auf "Nummer sicher" gehen und dir die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht aushändigen. Deine Freundin hätte die Zulassungsbescheinigung Teil II zu deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zwecks Ummeldung zusenden bzw. aushändigen müssen. Nach der Ummeldung hätte die Kfz-Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil II an deine Freundin zurücksenden können. Da Du das Fahrzeug aktuell nicht ummelden kannst, musst Du das Fahrzeug möglichweise sowieso abmelden. Wenn der Kfz-Zulassungsbehörde fehlender Versicherungsschutz von der Versicherung des Vorbesitzers auf dem elektronischen Wege übermittetlt würde, würdest Du per gebührenpflichtiger Verfügung ggf. entsprechend aufgefordert werden.
In diesem Fall solltest Du einen Anwalt wahrscheinlich konsultieren oder Du übergibst deiner Freundin die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Auto und sie müsste dir die 13.000 € wieder übergeben. Allerdings solltest Du auf jeden Fall eine sogenannte Veräußerungsanzeige ausfüllen und auch von deiner Freundin bzw. der entsprechenden Person unterschreiben lassen. Diese Veräußerungsanzeige sendest Du dann sofort an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
so wie ich das verstehe, gehört das Autozumindest nach deinem Kaufvertrag rechtlich dir, auch wenn du momentan die nötigen Fahrzeugpapiere nicht hast. Ohne den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) kannst du das Auto jedoch nicht ummelden, und das ist auch der Nachweis deiner Eigentumsrechte. Wenn deine Freundin diesen Brief an Dritte weitergegeben hat, ohne dass du dazu dein Einverständnis gegeben hast, könnte das ein Verstoß gegen eure Vereinbarung bzw. ein unrechtmäßiges Verhalten sein.
Ich empfehle dir dringend, einen spezialisierten Rechtsanwalt (idealerweise im Bereich Vertrags- oder KFZ-Recht) zu konsultieren und alle Dokumente (Kaufvertrag, Kommunikation, Zahlungsnachweise) zusammenzustellen, um deinen Anspruch geltend zu machen. Ein Anwalt kann dir dann genau sagen, welche Schritte möglich sind etwa die Herausgabe des Dokuments gerichtlich erzwingen oder gegebenenfalls Schadensersatzansprüche prüfen.
Mir wurde halt auch gesagt der, der im Kaufvertrag steht dem gehört das Auto. Ich muss mich dann am besten da noch was schlau machen. Ob es Unterschlagung ist. Ich muss das Auto halt dringend ummelden oder ab melden wie auch immer geht aber ja nicht ohne zulassungsbescheinigung II. Die zulassungsbescheinigung Teil I hab ich. Das straßenverkehrsamt hat mich auch schon angeschrieben das ich das Auto ummelden soll.
der vorherige Besitzer hat schon Stress gemacht. [...] Jetzt hat sie den großen Brief an irgendwelche Männer gegeben die das auto holen wollen.
Den noch auf ihn zugelassenen Wagen an plötzlich auftauchende Fremde übergeben, weil die mit dem Brief antanzen? Obwohl die Ummeldung trotz scheinbarer Absprache noch nicht erfolgt ist? Sorry, so blöd ist ja wohl niemand. Ich denke die Reise können die sich schenken.