Pritschenwagen mit Klasse B erlaubt?

3 Antworten

Wenn das Fahrzeug nicht über 3,5t wiegt, kannst du mit Autoführerschein fahren


TransalpTom  18.02.2024, 23:01

Das ist egal, was der wiegt.

Entscheidend ist sein zulässiges Gesamtgewicht, DAS darf max 3,5t betragen.

Was der Wagen tatsächlich wiegt, ist vollkommen irrelevant.

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Anson12  18.02.2024, 23:39
@TransalpTom

Die Aussage macht gar keinen Sinn.

Du sagst selber, man darf mit Auto Führerschein bis 3,5t zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs fahren. Auf der andere Seite erzählst du mir, man darf jedes Fahrzeugsgewicht fahren, spricht dein Logik wäre, man kann auch ein Fahrzeug, was 4t wiegt auch fahren, obwohl die zulässige Gesamtmasse bis 3,5t beschränkt ist…

Was denn jetzt?

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TransalpTom  20.02.2024, 17:07
@Anson12

Bezogen auf die Fahrerlaubnis Korrekt !

Bei Fahrerlaubnis zählt einzig und alleine das zulässige Gesamtgewicht aus der Zulassungsbescheinigung (Feld F.2), nie das tatsächliche Gewicht, was das Fahrzeug dann auf die Waage bringt.

Mit Klasse B darfst Du ein Fahrzeug führen, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3500kg beträgt, wenn es jetzt tatsächlich 4000kg wiegt, ist es KEIN Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern nur eine Überladung des Fahrzeuges.

Klar gibt es eine Knolle für das Überladen, aber kein Strafverfahren für Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Würdest Du dagegen ein Kraftfahrzeug führen, dessen zulässiges Gesamtgewicht 4000kg beträgt, das aber nur bis 3500kg beladen ist, ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn das Fahrzeug weniger als die 3500kg tatsächliches Gewicht hat oder sogar leer ist..

Du kannst also immer an den Fahrzeugpapieren erkennen, ob Du ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination führen darfst, in dem Du dir die Werte in Feld F.2 (zul Gesamtgewicht) ansiehst und bei Anhängerbetrieb die beiden Werte aus Feld F.2 der jeweiligen Zulassungsbescheinigung addierst.

Ergibt die Summe max 3500kg, darfst Du auch mit Klasse B das Gespann fahren, also auch Gespanne bestehend aus einen Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zul. Gesamtgewicht größer als 750kg. Die Summer der beiden zul Gesamtgewichte darf max 3500kg haben.

Anhänger mit zul Gesamtgewicht von bis zu 750kg darfst Du immer fahren, auch wenn das Zugfahrzeug schon ein zul Gesamtgewicht von 3500kg hat.

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Anson12  20.02.2024, 18:16
@TransalpTom

Das ist mir schon längst bewusst und habe auch bereits in meiner Antwort gesagt. Was verstehst du an meiner Antwort immer noch nicht? Dann ist dein Beitrag genau das Gleiche, was ich am Anfang gesagt habe…

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General229man  20.02.2024, 18:28
@TransalpTom
Bezogen auf die Fahrerlaubnis Korrekt !

Die Antwort ist schon am Anfang berets gegeben.

Bei Fahrerlaubnis zählt einzig und alleine das zulässige Gesamtgewicht aus der Zulassungsbescheinigung (Feld F.2), nie das tatsächliche Gewicht, was das Fahrzeug dann auf die Waage bringt.

Das ist logisch, dass man über die zulässige Gesamtmasse spricht. Dennoch macht es gar keinen Unterschied, was du hier beiträgst und was die Antwort gegeben ist. Weil auf dem Fahrzeugschein steht, unter 3,5t, heißt es noch lange nicht, dass man allgemein schweres Fahrzeug führt als die zulässige Gesamtmass, obwohl es drunter steht

Klar gibt es eine Knolle für das Überladen, aber kein Strafverfahren für Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das ist wieder ein ganz anderes Thema und ist die gleiche Antwort

Würdest Du dagegen ein Kraftfahrzeug führen, dessen zulässiges Gesamtgewicht 4000kg beträgt, das aber nur bis 3500kg beladen ist, ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn das Fahrzeug weniger als die 3500kg tatsächliches Gewicht hat oder sogar leer ist..

Das macht technisch überhaupt keinen Sinn! Wenn es über 3,5t auf dem Papier steht, muss das so wiegen. Selbst Crafter gibt es schon über 3,5t und trotzdem gibt es Autofahrer, der mit dem Wagen fährt, nur das auf dem Papier anders steht als das Schwere. Klar da dieses Fahrzeug nicht schwerer als 3,5t wiegt. Kenne kein LKW, der unter 3,5t wiegt, weshalb kein Autofahrer ein MB Actros durch die gegend fahren, das ohne Zuglast.

Du kannst also immer an den Fahrzeugpapieren erkennen, ob Du ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination führen darfst, in dem Du dir die Werte in Feld F.2 (zul Gesamtgewicht) ansiehst und bei Anhängerbetrieb die beiden Werte aus Feld F.2 der jeweiligen Zulassungsbescheinigung addierst. 
Ergibt die Summe max 3500kg, darfst Du auch mit Klasse B das Gespann fahren, also auch Gespanne bestehend aus einen Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zul. Gesamtgewicht größer als 750kg. Die Summer der beiden zul Gesamtgewichte darf max 3500kg haben.
Anhänger mit zul Gesamtgewicht von bis zu 750kg darfst Du immer fahren, auch wenn das Zugfahrzeug schon ein zul Gesamtgewicht von 3500kg hat.

Ist zwar nicht das Thema zu dieser Frage, aber ist wieder das Gleiche. Nur der Unterschied ist, dass jede Autofahrer unabhängig von Gewicht bis 3,5t mit 750kg Anhänger mitführen dürfen. Wenn der Anhänger mehr als Tonnen wiegt, wird es zusammengerechnet mit Fahrzeugmasse und wenn beide Gesamt schwerer wiegt, ist wiedersdrum ein zusätzlicher Führerschein erforderlich. Das ist dennoch selbsterklärend

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TransalpTom  20.02.2024, 23:19
@Anson12

Nö, hast Du nicht gesagt, lies mal Deine Antwort oben genau durch.

Es mag sein, dass es DIR bewusst ist, dass Du vom ZULÄSSIGEN Gesamtgewicht ausgehst.

DU schreibst oben aber:

" Wenn das Fahrzeug nicht über 3,5t wiegt, kannst du mit Autoführerschein fahren"

Und das stimmt defintiv nicht, das würde der Fragesteller u.U. auch auf das tatsächliche Gewicht beziehen.

Das ist eben ein kleiner Unterschied, der DIR bewusst ist, aber dann gebe das auch so weiter.

Wir haben hier z.B. eine Fahrschule, die hat den Leuten bei Klasse B und Anhänger auch immer erzählt, "ihr dürft das Gespann fahren, wenn es zusammen max 3,5t wiegt". Was einige Fahrschüler dann auch taten.

Da gab es einige Anzeigen wegen Fahren ohne FE, obwohl das tatsächliche Gewicht unter 3,5t lag. Kannst Dir vorstellen, was da los war.

Und das wollen wir im o.g. Beispiel doch vermeiden.

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Anson12  21.02.2024, 12:36
@TransalpTom

Wie gesagt du brauchst mich nicht belehren. Ich kenne den Spielregeln mit Gewicht und Recht und das was Fragesteller wissen will, was alle Fahranfänger am meisten interessieren, ob man ein Auto überhaupt mit dem Autoführerschein fahren darf! Und wie du schon weiß, darf man mit dem Auto Führerschein höchstens 3,5t fahren. Was schwerer ist, muss zusätzlich einen erweiterten Führerschein mit Anhänger oder LKW Führerschein gemacht werden, um noch mehr Masse zu führen. Mehr muss man nicht wissen und das ist sicherlich nicht das Thema vom Fragesteller.

Offensichtlich hast du meine Antwort nur nicht verstanden und hast das Thema zum Fahrzeuggewicht viel zu tief eingegangen. Jeder normaler Mensch weiß, dass man mit Klasse B bis 3,5t fahren darf. Das ist gefragt und auch die Antwort. Dein Logik ist, dass man auch über 3,5t mit Autoführerschein fahren darf, weil das aufm Papier anders steht statt zulässige Masse. Das ist wieder ein ganz anderes Thema und ich habe es einfach und kurz geantwortet. Es macht technisch auch keinen Sinn, dass die tatsächliche Masse schwerer wiegt als die zulässige Masse und das mit dem Autoführerschein legitim zu fahren ist, obwohl das Fahrzeuggewicht schwerer als 3,5t ist…

" Wenn das Fahrzeug nicht über 3,5t wiegt, kannst du mit Autoführerschein fahren"

Und das stimmt defintiv nicht, das würde der Fragesteller u.U. auch auf das tatsächliche Gewicht beziehen.

Das ist doch kein Logik mehr zum Recht Führerschein. Dann ist es ja wohl auch rechtens, ein LKW mit Autoführerschein zu fahren, weil er die zulässige Masse nicht übersteigt, aber tatsächlich 4t wiegt. Da sagt jeder normaler Autofahrer und Trucker genau das Gleiche wie ich das am Anfang schon gesagt habe. Das ist schon auf deiner Seite unlogisch, vorallem ist das nicht möglich, mit Klasse B über 3,5 Tonnen zu fahren, nur weil auf tatsächliche Masse schwerer ist

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TransalpTom  22.02.2024, 00:01
@Anson12

Du hast aber schon gemerkt, dass

" Wenn das Fahrzeug nicht über 3,5t wiegt, kannst du mit Autoführerschein fahren"

DEINE Aussage war und nicht meine ???

Zumindest hast Du in der Antwort erkannt, dass Deine Aussage nicht stimmte, wie man hier lesen kann.

Und das stimmt defintiv nicht, das würde der Fragesteller u.U. auch auf das tatsächliche Gewicht beziehen.
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Das hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges ab. Klasse B deckt Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen ab.

Ja sicher , wenn das zulässige Gesamtgewicht ohne Wägelchen hintendran unter 3500 Kilo ist. Die Form des Autos spielt keine Rolle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Peter1929 
Fragesteller
 18.02.2024, 13:02

Mit sowas ähnliches bin ich gefahren von vw und habe angst das es nicht erlaubt ist

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Dreamdrummer  19.02.2024, 11:15
@Peter1929

Achtung: Mit Anhänger kann es sein, dass du über die 3,5 t kommst, das darfst du dann ohne separaten Anhänger-Führerschein (BE oder B96) nicht mehr fahren!

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