Praktikumsnachweis nachreichen Hochschule?
Hallo Community,
ich würde mich gerne zum Wintersemester an einer Hochschule bewerben (in NRW) und mache mich dafür schonmal bereit. Jetzt habe ich nur folgendes Problem: ich mache bis zum 31.10 noch mein Jahrespraktikum für die Fachhochschulreife. Die Zielhochschule meint, es wäre gesetzlich vorgeschrieben dass ich diesen Nachweis nur bis zum 31.09 nachreichen darf. Das höre ich aber zum ersten Mal.
stimmt das? Falls ja, gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit diesen Nachweis vorzulegen dass ich trotzdem zum Wintersemester anfangen kann zu studieren?
vielen Dank im vorraus!
lg
2 Antworten
Bei mir war die Frist letztes Jahr genauso, daher denke ich das wird überall so sein. Außerdem würdest du bestimmt den Vorlesungsanfang verpassen, wenn du bis zum 31.10 Praktikum machst. Bei vielen Hochschulen fangen die Vorlesungen Anfang oder Mitte Oktober an. Die Immatrikulation muss ja davor stattfinden und das kann ohne den entgültigen Nachweis über die volle Fachhochschulreife nicht passieren, da du davor noch nicht berechtigt bist ein Studium zu beginnen.
Merkwürdig ist das schon, da in diesem Fall eine Immatrikulation unter Vorbehalt stattfinden kann, die mit dem Nachweis auch im laufenden Semester in eine ordentliche Immatrikulation umgewandelt wird.
Bei welcher Stelle hast du denn nachgefragt?
Sollte es aber tatsächlich so sein, dann hast du leider kaum eine andere Chance, als dein Glück an einer anderen Hochschule zu versuchen oder bis zur nächsten Einschreibefrist zu warten.
Danke für die Infos!
Ich hab mal kurz nachgeschaut und tatsächlich gibt es eine Rechtsverordnung des Landes, die diese Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge setzt.
https://www.hochschule-bochum.de/studium/vor-dem-studium/bewerben-einschreiben/faqs/
Das bedeutet zwar, dass das auch für andere Hochschulen in NRW gilt, aber vielleicht findest du ja, wenn es denn NRW sein muss, eine Hochschule im Land, an der BWL zulassungsfrei (also ohne NC) angeboten wird. Dort müsstest du dann den Praktikumsnachweis auch nachreichen dürfen. (Trotzdem unbedingt fragen!)
Nachgefragt habe ich im Bewerbungsbüro der Hochschule Bochum für das Studienfach Betriebswirtschaft. Im Internet steht auch nichts von einer gesetzlichen Vorschrift den Nachweis nur bis zum 31.09 nachreichen zu dürfen. Danke für die Antwort!