Ein Kumpel arbeitet bei einem mittelständischen Unternehmen im Vertrieb. Er muss also öfter zu einem Kunden fahren und die Produkte, die sie anbieten, vorführen.
Nun ist es so, dass er ebenso oft die Anweisung erhält, er müsse ein Termin wahrnehmen, der etwa 1h vor seinem Feierabend liegt und eine weite Strecke entfernt ist. Gleichzeitig wird ihm zwar gesagt, dass er nach diesem Termin sofort Feierabend machen dürfe, d.h. dann aber im Detail, dass er pünklich zum Feierabend mit der Präsentation durch ist, dass muss er die Produkte einpacken, sich durch den Verkehr schlagen, das ganze wieder in der Firma abliefern und erst dann nach hause fahren. Er ist so oft erst 2h, nachdem er Feierabend Hätte, zuhause.
Auch hat er schon sein Abteilungsleiter auf diese Sache angesprochen, aber da heißt es nur, man verlange ja von ihm, dass er lediglich in seiner Arbeitszeit die Präsentation halte. Alles, was danach passiert, ist ja seine eigene Sache, weil es eben seine Freizeit ist. D.h. man möchte ihm diese Zeit nicht einmal als Überstunden anrechnen.
Sind also solche Fahrten nach Feierabend noch "Arbeitszeit" und müssten auch bezahlt werden?