Polizei ist auf der Autobahn gestanden mit Laser für dich geblitzt Österreich?
Hallo ich bin auf der Autobahn gefahren und ich glaube ungefähr 140 KMH oder 143 KMH. Das Auto gehört nicht mir sondern meinem Vater. Die Polizei ist halt mit einem Leser gestanden und jetzt frage ich mich machen die auch ein Foto von dem Fahrer oder geht es nur auf das Kennzeichen oder wie ist das jetzt. Und ich hab nachgeschaut dass die Strafen jetzt bei Autobahn bis zu 20 KMH jetzt nicht so teuer sind. Hab die Erfahrung also meine Frage ist erstens macht eine Laserpistole also das war ein Laserdings Fotos vom Fahrer oder nur vom Kennzeichen? Und wie wird sicher die Strafe aussehen bei 16 KMH auch wenn man diese Toleranz abzieht oder nicht? Und auf wen geht sozusagen die Strafe auf den Fahrzeugbesitzer oder wie ist das
4 Antworten
Höhe der strafe weiß ich nicht. Aber der brief geht an deinen Vater, wegerm nummernschild. Sonst müssten die ja immer ermitteln wer das auf dem foto war, auch wenn es kein foto in der datenbank gibt.
Der Strafzettel geht immer an den Halter des Autos. Also die Person auf den das Auto angemeldet ist.
Bei dem Foto ist selbstverständlich auch der Fahrer zu sehen. Man bekommt Ausschnitte zugeschickt, wenn Fotos dabei sind (wo der Fahrer zu sehen ist und das Nummernschild)
Ich würde mal Bußgeldkatalog Österreich googlen
- Man kann dich nur für eine Ordnungswidrigkeit (in diesem Fall das zu schnelle Fahren) belangen, wenn man dir die Tat nachweisen kann. Dafür ist ein Foto deines Kennzeichens, deines Gesichts und eine Aufzeichnung über deine Geschwindigkeit notwendig. Wenn die Polizei aus einem Auto heraus mit einem Laser Geschwindigkeiten misst, haben sie nur die letzte von den drei geforderten Informationen. In diesem Falle hättest du rein gar nichts zu befürchten.
- Bei Strafen unter 20km/h zu schnell würd ich mir sowieso kein Kopf machen. Ist nur eine kleine Geldstrafe. Wenn du dir das leisten kannst, kannst du da auch jede Woche geblitzt werden und nichts würde passieren. Kritisch wird es erst, wenn du einen Punkt oder ein Fahrverbot bekommen würdest.
- Der Brief geht grundsätzlich immer an den Fahrzeughalter. Dieser wird dann aufgefordert, eine Angabe zu machen, wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Natürlich kann er nicht dazu gezwungen werden, diese Angabe zu machen.
Der Halter bekommt das Bußgeld. Und der muss dann den Fahrer benennen.