Polizei einschalten Facebook?
Hallo Community,
ich habe gestern einen E-Scooter bestellt auf Facebook gebraucht. Ich habe mit Bitcoin bezahlt, er will mir mein Geld nicht zurücksenden, da ich ihm gesagt habe, dass die Lieferung zu teuer nachdem ich schon 20 $ bezahlt habe. Er hat angegeben wo er möchte, dass ich den Scooter abhole. Ich weiss nicht ob ich sagen soll, wenn er mir mein Geld nicht bis Morgen zurücksendet ich die Polizei einschalten werde oder ob ich seine IP Adresse rausfinden werde und ihm dann sagen, wenn er mir das Geld nicht schickt, werde ich die Polizei einschalten und die IP-Adresse weiterleiten. Ich weiss nicht was der beste Move ist, jedenfalls sind es 150 $. MfG
3 Antworten
ich habe gestern einen E-Scooter bestellt auf Facebook gebraucht.
Mit anderen Worten du warst mit den Bedingungen einverstanden.
Ich habe mit Bitcoin bezahlt, er will mir mein Geld nicht zurücksenden
Warum sollte er das tun?
Ich weiss nicht ob ich sagen soll, wenn er mir mein Geld nicht bis Morgen zurücksendet ich die Polizei einschalten werde
Ich sehe bisher keinen Verstoß gegen das Gesetz, ist höchstens Zivilrecht und die Polizei da nicht zuständig.
Und im Zivilrecht wird der Richter feststellen, dass ein rechtsgültiger Vertrag unter privaten Personen zustande gekommen ist, ergo kein Rücktrittsrecht da nicht B2C.
Vermutlich wird dir aber bereits ein Anwalt von der Klage abraten.
Das ist egal, was du jetzt möchtest. Der Verkäufer kann auf eüErfüllung des Vertrages bestehen.
Die Polizei wird sich für nicht zuständig erklären, da es sich hier um eine zivilrechtliche Sache handelt.
Sitzt der Verkäufer in Deutschland?
Dann hast Du ja den Namen und die Adresse und kannst Dein Geld einfordern oder einklagen.
Links wieder gelöscht, da sie sich auf deutsches Recht bezogen, der Fragesteller aber aus der Schweiz kommt, ohne das erwähnt zu haben.
Dann betrachte das Ganze als Lehrgeld.
Oder willst Du tatsächlich grenzüberschreitend in die Schweiz klagen?
selbst dann wären die Anwaltskosten höher als der Verlust
Nein, bin selber Schweizer, soll ich ihn zum 4ten mal ansprechen und nach dem Geld fragen oder was wäre Rational, das er mich nicht blockt.
Völlig richtig.
Und ehrlich, manchmal greift man sich wegen der Unbedarftheit solcher Nutzer schon an den Kopf.
Nein, bin selber Schweizer,...
Himmel...
Und sowas kann man nicht schon in der Fragestellung erwähnen, da es hier um schweizerisches Recht geht und ich mich auf deutsches Recht bezog?
...soll ich ihn zum 4ten mal ansprechen und nach dem Geld fragen oder was wäre Rational, das er mich nicht blockt.
Mach ruhig, Dein Geld ist trotzdem weg.
Bitcoin ist natürlich extrem schwer bis unmöglich nachzuvollziehen
auf sich beruhen lassen und demnächst nicht mit bitcoin zahlen, allein das er Bitcoin verlang würde mich stutzig machen oder war es deine idee ? dann selber schuld, bei 150.- wäre der aufwand zu hoch und würde sich nie lohnen, vor allem da du einen Anwalt brauchen würdest und warscheinlich nicht mal Beweise hast
Ja, war meine Idee, hatte dort 150 rumliegen. Habe ihn mehrmals angesprochen, Hat zweimal mit Okey geantwortet und beim 3 mal hat er mich ignoriert.
Nein, ich habe ihm gesagt ich möchte den Artikel nicht und er sollte mir mein Geld zurücksenden.