Pokemonkarten verkaufen/versteigern als Privatperson?
Sehr geehrte Community,
Ich steh momentan etwas auf dem Schlauch, was die Rechtslagen im Bereich eines Privatverkäufers (z.B auf Ebay oder Kleinanzeigen) angeht.
Seit geraumer Zeit sammel ich Pokemon Karten und habe nun festgestellt, dass einiger meiner Karten sehr Wertvoll sind und Gewinnbringend verkauft werden können.
Da ich die Karten verkaufen will, um mit dem Gewinn neue anzuschaffen, brauche ich ein Gewerbe. Soweit habe ich das verstanden. Wie sieht es eigentlich bei Auktionen aus? Wie z.B. auf Ebay? Wenn ich da, Gewinne erzielen sollte mit dann weiter Booster kaufe und das ganze Thema wiederhole, muss ich da ebenfalls ein Gewerbe anmelden?
Ich hoffe auf Rat und freue mich von euch zu hören.
2 Antworten
Sobald du mit Gewinnabsicht verkaufst, musst du ein Gewerbe haben, ja.
Natürlich. Aber das halte ich für die wesentlichere Aktion als den Verwaltungsakt des Gewerbescheins.
Und der Nichtbesitz eines Gewerbescheins schützt nicht vor der Steuerpflicht, auch wenn das manche glauben....
Wie gesagt, mit Gewinnabsicht ist das Gewerbe vorrangig, bei Anmeldung besagten Gewerbes, wird das mit der Steuerpflicht schon erwähnt.
Soweit ich weiß, nein. Sicher bin ich mir aber nicht. Kumpel von mir kauft sich manchmal Displays auf cardmarket und wenn er damit Gewinn machen kann, verkauft er die Karten wieder auf cardmarket.
Ja, so ist es.
Vor allem muss man die Gewinne versteuern.