Plötzlich Bedarfsgemeinschaft trotz Nachweis der Trennung?
Guten Tag!
Ich lebe mit meinem Sohn (3 Monate alt)
In der Wohnung meines Exfreundes (Vater des Kindes)
Wir hatten uns schon kurz vor erfahren über die Schwangerschaft getrennt.
Daraufhin wurde beim Jobcenter, von dem ich leider aktuell ALG II beziehe, (wollte letztes Jahr, bach 2 Jahren privater Pflege eine Weiterbildung machen, was sich dann durch Corona verschoben hst und mit dem Mutterschutz nicht vereinbar gewesen wäre) die Feststellung der Trennung durchgeführt und mein Exfreund hat auch unterschrieben dass wir nichtmehr zusammen sind, er mir aber das Zimmer in dem ich lebe, weiter zur Verfügung stellt, da er den Platz alleine nicht braucht. (ER IST EIGENTÜMER)
So weit, so gut, es wurde alles anerkannt und mir sogar geraten einen Mietvertrag zu machen und Miete zu beantragen (RAT VOM JOBCENTER SELBST!) , damit ich nach der Geburt nicht plötzlich auf der Straße stehe, sollte ihm was nicht passen.
Ich habe also ganz normal weiter mein Geld erhalten für mich und meinen Sohn, denn nach der Trennung und KEINER gemeinsamen Wirtschaft, möchte ich mich natürlich NICHT finanziell von ihm abhängig machen, nur weil ich noch hier wohne und ein Kind von ihm habe!
Dass der Unterhalt eventuell angerechnet wird, ist verständlich aber:
Jetzt will die Dame uns plötzlich doch als Bedarfsgemeinschaft eintragen und das ab Geburt des Kindes.
Verstehe die Welt nichtmehr, wenn es doch anerkannt war ....
In einer WG muss ich doch auch nicht von den anderen Bewohnern leben?
Und genau so leben wir.
Kann jemand helfen?
Liebe Grüße
5 Antworten
Ich markiere dir mal im entsprechenden §§ die emntscheidenden Stellen fett...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) § 7 Leistungsberechtigte(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
Nr 2: mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Tja....du lebst im Haushalt des Kindsvaters und bringst sein Kind zur Welt. Nach Auslegung des §§ seid ihr dann als Bedarfsgemeinschaft zu werten...
Mach einen Untermietvertrag, zahle nachweislich (!!!) an ihn, UND gemeinsam latscht ihr zum Jugendamt und er zahlt ab Geburt nachweislich (!!!) dir und dem Kind Unterhalt (Betreuungsunterhalt und Kindsunterhalt).
DANN könnte es klappen, das JC davon zu überzeugen, dass ihr zwar aus Wohnungsnot unter einem dach lebt, aber eben KEINE Bedarfsgemeinschaft seid.
Bürokratie eben... es ist halt so, dass dir der Kindsvater gesetzlich Unterhalt schuldet....Kindsunterhalt und Betreuungsunterhalt, so er leistungsfähig genug ist.
Damit hättest du samt Kind halt ein Einkommen! Das würde auf deinen Bedarf angerechnet... und wirkt sich auch darauf aus, wieviel KdU du "erhältst"
Geht zum Jugendamt und lasst ausrechnen anhand seines Einkommens, wie viel er überhaupt zahlen KÖNNTE.
Ich hadere auch mit dieser §§-Reiterei, habe aber unter meinen Fällen auch den einen oder anderen Fall, der so gelagert ist wie deiner. Und laut Fachlicher Anweisung darf ich nicht anders handeln...
Was den Tipp der Beraterin angeht: Das war VOR Feststellung der Schwangerschaft! Das Kind ändert halt alles...
Aber den Untermietvertrag haben wir doch gemacht :( auf anraten meiner Beraterin von dort. Deshalb versteh ich es ja nicht..und ich muss dazu sagen, dass wir kurz vor Feststellung der Schwangerschaft schon die Trennung bekannt gegeben haben beim Jobcenter. Ausserdem ist es die Zweigstelle für Wohnungsnot
Wende Dich ggf. an eine Beratungsstelle vor Ort oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
Das ist auch korrekt.
"... mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben"
https://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html#wann-liegt-eine-bedarfsgemeinschaft-vor
Im Übrigen muss Dein Ex auch für Dich Unterhalt zahlen - 3 Jahre lang.
Vlt. kommst Du ja durch diese Zahlungen - Kindesunterhalt, Unterhalt für Dich und Kindergeld vom Jobcenter weg.
Nach der Geburt ist er nicht nur eurem Kind, sondern min. bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes ggf. auch dir zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als 1280 € bereinigtes Nettoeinkommen hat.
Mit einem gemeinsamen Kind ist das dann nicht mehr so einfach mit der Trennung und raus aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) sein, zumal man bei einer ernsthaften Trennung im Normalfall dann auch Abstand will.
Nimm dir einen Anwalt und gehe dagegen vor...
Der wird ihr nichts bringen, ein Anwalt kann die Rechtslage auch nicht verändern und leider ist es eben so, dass sie durch das Kind eine Bedarfsgemeinschaft und keine Hausgemeinschaft mehr sind.
Tja...würde mir auch nichts ausmachen arbeiten zu gehen finde es nur echt mies...damit ich eben nicht aufstockend was beantragen muss wollte ich diese Weiterbildung dann hätte ich trotz baby zuhause arbeiten können (Bereich SocialMediamanagement und Grafik). Leider kam ja dann alles anders...und was soll denn der Satz...ich werde mich schon wehren und bin bereits auf einen Anwalt zugegangen..trotzdem wollte ich gerne eben mehrere Meinungen einholen bis er antwortet...
??? Es steht doch in meinem Beitrag dass die mir dazu geraten haben SELBST und dass wir dann den Vertrag gemacht haben...er ist Eigentümer also kann er auch Miete von mir verlangen oder? Rede doch nicht die ganze Zeit so überheblich..habe dir eine normale frage gestellt...wollte nur wissen ob diese wenigstens übernommen wird diese ist seit Dezember fällig und bisher kam NICHTS
Überheblich? Ich sage dir lediglich wie es laut Gesetz eben aussieht. Alles wäre ja kein Problem wenn ihr kein gemeinsames Kind haben würdet. Somit muss er für dich aufkommen und ihr zählt als BG. Aber du willst es ja eh nicht glauben (wobei dir das bei den zwei anderen antworten bereits geschildert wurde). Tut mir leid wenn du dich angegriffen fühlst, weil dir jemand eine Antwort gibt die du nicht hören willst.
Ja bin gerade dabei :( dass das Kind mit einbezogen wird versteh ich, aber nicht ich als Person :(
Ahja und den Unterhalt wollte auch unbedingt sie ausrechnen...wollte alle seine Unterlagen...verstehe trotzdem net was es mit der Miete zu tun hat die kann er ja trotzdem verlangen und ich kann sie nachweislich nicht aufbringen 🤷♀️