PKB-Stelle an einer Schule?
Guten Abend!
Ich bin Studentin der Chemie und Lateinischen Philologie in Berlin. Nun habe ich, da ich momentan eh auf der Suche nach einem Job bin, zufällig von der PKB-Vertretungskraft gehört.
Ich würde das auch total gern machen, da ich ja auf Lehramt studiere, allerdings komme ich gerade mal in das zweite Semester. Auf dem Infoschreiben des Senats heißt es nur, dies sei auch für Studierende möglich.
Kann mir jemand von euch, der/die damit schon Erfahrung gemacht hat, vielleicht erklären, wie das ganze abläuft? Würde mich mal interessieren, weil es mir dann vermutlich leichter fällt, zu entscheiden, ob ich das mache.
Danke im Voraus!
LG
3 Antworten
Ich habe das in meinem Bundesland gemacht, um die Lücke zwischen dem Uni-Examen und dem Referendariat zu schließen. Da hatte ich nämlich noch 3 Monate "Luft", die ich überbrücken musste.
=> War eine gute Erfahrung. Es hilft beim Einstieg in den Beruf, weil du erstmal "ausprobieren" kannst, wie das so ist, auf der anderen Seite zu stehen. Und das, ohne unter der Beobachtung eines Ausbilders zu stehen.
Ist die Stelle auf bestimmte Fächer / Schulformen / Jahrgangsstufen ausgeschrieben?
=> Schau, dass es nicht so viel Arbeit wird, dass dein Studium darunter leidet.
=> Schau, dass du bei Chemie-Fach-Unterricht versichert bist - insbesondere, da du ohne Examen im Umgang mit Gefahrstoffen noch als "ungelernte Kraft" geführt wirst. In Latein ist dieses Risiko tolerabel. :P
=> Als PKB wirst du eh keine Oberstufe bekommen. Deswegen ist es wurscht, ob du im 2. oder im 10. Semester bist. Fachlich bist du den "Kleinen" immer überlegen. Da wird es für dich eher schwierig, wieder in die Niederungen des Trivialen hinabzusteigen. :)
Grundsätzlich ist das sicherlich eine gute Idee! Viel Erfolg bei der Bewerbung!
LG
MCX
Tibi gratias ago! Responsio tua mihi valde iuvat! :)
PKB = Pädagogische Kurzzeit Betreuung?
Keine Erfahrung, aber aus meiner Erfahrung mit dem hiesigen Oberschulamt:
Lies Dir den Vertrag genau durch. Vor allem Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Vergütung. Und Kündigungsfrist, für den Fall, dass Dir Arbeit oder Arbeitsbedingungen nicht zusagen.
Personalkostenbudgetierung.
Quelle: http://www.landesrechnungshof-sh.de/file/10personalko.pdf