Pizza Lieferant mit 17?

2 Antworten

 mit 17

gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgeset, hierin §8 Abs. 1.
(Nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich....)

Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeiten hast du die Zeiten im Ausbildungsbetrieb/der Berufsschule mit zu berücksichtigen. Die Zeiten für den Nebenjob können also nur an den Tagen in der Woche erfolgen, an denen du die maximal erlaubten 8 Stunden nicht überschreitest und auch die wöchentliche Arbeitszeit kann nur noch die Stunden betragen, die du bei der Ausbildung unter den maximal erlaubten 40 Stunden bleibst.

Hast du z.B. durch deine Ausbildung inkl. Berufsschule 35 Stunden in der Woche, bleiben dir noch 5 Stunden für eine Nebenbeschäftigung. Bist du bereits bei 40 Stunden, dann war es das....


METAMORPHOSISS 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:24

Ahhh okay danke dass du mich darauf hinweist, den Aspekt habe ich noch nicht bedacht. Vielen lieben Dank.

Du müsstest das auf jeden Fall erstmal mit deinem Ausbildungsbetrieb besprechen, viele finden das nicht gut.

Ich denke aber das du bestimmt irgendwo mit 17 so einen Job findest


METAMORPHOSISS 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:09

Vielen Dank. Betrieb weiß schon Bescheid und findet das okay.