Honorarbasis + Minijob?
Ich bin aktuell 17 und bis Juni 24 Schüler. Im September 23 werde ich 18. Aktuell führe ich verschiedene Tätigkeiten auf Honorarbasis für einen Verein (Nachhilfe, Kinderbetreuung etc.) aus und komme auf bis zu 250€ im Monat. Mindestens bis zu meinem Schulabschluss nächsten Jahres möchte ich nun einen zusätzlichen Minijob auf 520€ Basis ausführen. Ist das ohne weiteres kombinierbar? Gibt es Probleme, weil ich noch familienversichert bin und wenn ich 18 werde steuerrechtliche Änderungen?
Wieso nicht die steuer- und sozialversicherungsfreie Variante als Übungsleiterpauschale bis 3.000€ im Jahr?
Fällt eventuell sogar darunter. Müsste ich beim Verein nachfragen. Alles was ich habe ist mein Honorarvertrag und ca 250€ Lohn im Monat.
1 Antwort
Fällt eventuell sogar darunter. Müsste ich beim Verein nachfragen. Alles was ich habe ist mein Honorarvertrag und ca 250€ Lohn im Monat...
https://magazin.minijob-zentrale.de/hohere-steuerfreibetrage-ehrenamt-uebungsleiter/
Dann suchst du dir noch einen Midijob mit 521€ mtl. Bruttolohn (anstatt dem Minijob!) und du bist für gerade mal 30 Cent voll sozialversichert!!!
Also Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- sowie die Arbeitslosenversicherung werden damit bezahlt und das ganze steuerfrei bei diesem niedrigen Bruttolohn ;-))
wie z.B.: Wer zahlt was im Midijob?Sowohl Midijobber als auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein. Für Midijobber und Midijobberinnen sind die Beiträge stark reduziert. Der Gesamtbeitrag und der Beitragsanteil des Midijobbers werden dabei jeweils über zwei verschiedene Formeln berechnet. Die Differenz zahlt dann der Arbeitgeber.
Für die Berechnung der Beiträge können Sie den Midijob-Rechner nutzen.
Das zahlen Arbeitnehmer im Midijob
Midijobber und Midijoberinnen werden nicht mit dem vollen Sozialversicherungssatz belastet. Denn der Beitragsanteil wird nicht prozentual vom Lohn berechnet, sondern über eine spezielle Berechnungsformel ermittelt.
Obwohl der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung geringer ist als bei regulär Beschäftigten, können Midijobber die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.
Gruß siola55