Pille verschreiben?

3 Antworten

Jeder, absolut jeder medizinische Eingriff oder auch Medikamenteneinnahme birgt Risiken oder hat Nebenwirkungen - selbst so banale, alltägliche Dinge wie Blutabnahmen, Betäubungen beim Zahnarzt oder eben die Antibabypille.

Deshalb bedarf jegliche Behandlung der Zustimmung des Patienten.

Grundvoraussetzung ist dafür in jedem Fall, dass der Patient ordnungsgemäß über den bevorstehenden Eingriff aufgeklärt war. Denn wer nicht versteht, worum es geht, kann auch nicht dazu einwilligen. Deswegen hat der Arzt gegenüber dem Patienten auch immer eine Aufklärungspflicht.

Dabei kommt es für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“.

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden.

Die nötige geistige Reife wird aber im Allgemeinen ab 16 J. vorausgesetzt.

Du vereinbarst also einfach einen Termin bei (d)einem Frauenarzt und benötigst deine Versichertenkarte.

Bei jungen Frauen bis zum 22. Geburtstag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütung.

Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühran. Dann zahlst du für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Wenn du gesetzlich versichert bist, bekommen deine Eltern keine Kenntnis davon (Benachrichtigung oder dergleichen). 

Der Frauenarzt kann nach Untersuchung und Erhebung der Zyklusanamnese, Krankengeschichte, Lebensumstände (z.B. Rauchen), familiäre Disposition (Brustkrebs, thrombophlebitische Ereignisse), Hautbild und Körperbehaarung etc. abwägen, ob und welche Pille infrage kommt und seine Einschätzung mit dir besprechen.

Es entscheidet allein der Facharzt, welche Untersuchungen er für nötig erachtet, bevor er ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet - schließlich muss er ja auch seiner Sorgfaltspflicht nachkommen.

Vielleicht erscheint dir die Vorstellung, dich auszuziehen und im Intimbereich untersuchen zu lassen, beim ersten Mal peinlich und unangenehm. In Wirklichkeit ist es aber ganz harmlos und genauso normal wie jeder andere Arztbesuch auch.

Wenn du noch Jungfrau bist, wird der Frauenarzt beim ersten Termin wahrscheinlich auf eine vaginale Untersuchung verzichten (das kann dann später nachgeholt werden) und trotzdem schon ein Rezept ausstellen, wenn nichts dagegen spricht.

Selbstverständlich kannst du grundsätzlich Untersuchungen ablehnen - genau so selbstverständlich kann dein Frauenarzt dann gegebenenfalls das Rezept verweigern.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Hallo, du erhältst eine Beratung und selbstverständlich kannst du dies ohne Eltern machen. Mach ein Erstgesprächstermin aus beim Gyn und dann kannst du dahin :)

lg aus der gyn

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geh zu einem Frauenarzt, lass dich untersuchen, dir die Pille verschreiben lassen und dich vom Arzt aufklären lassen wie und was.

LG