Piercings und Tattoos erlaubt?
In der Ausbildung als Justizfachangestelle?
6 Antworten
Freiburg taz | ( 2021) Für Beamt:innen gelten bald neue Regeln zum äußeren Erscheinungsbild. Auffällige Tattoos und Piercings sind künftig ausdrücklich verboten. Das Gesetz, das von Bundestag und Bundesrat geräuschlos beschlossen wurde, soll auch neue Kopftuchverbote rechtfertigen.
Das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten“ greift deutlich in die Grundrechte von 1,7 Millionen Beamt:innen in Deutschland ein. Dennoch wurde es im Bundestag ohne jede Debatte beschlossen. Weder bei der ersten Lesung am 4. März noch beim endgültigen Beschluss am 22. April gab es einen einzigen Redebeitrag. Am Freitag stimmte nun auch der Bundesrat zu, wieder ohne Diskussion.
Auslöser für das Gesetz war der Fall eines rechtsextremen Polizisten aus Berlin. Dessen Nazi-Tattoos führten zwar dazu, dass er wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Dienst entfernt werden konnte. Das Bundesverwaltungsgericht merkte jedoch 2017 an, dass eine gesetzliche Grundlage für das Verbot auffälliger Tätowierungen fehlt. Verwaltungsinterne Erlasse seien nicht ausreichend.
Diese Lücke haben Bundestag und Bundesrat nun geschlossen. Danach müssen Beamt:innen „hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen“ nehmen. So können Tätowierungen, Schmuck und Symbole „im sichtbaren Bereich“ verboten werden. Auch die „Art der Haar- und Barttracht“ darf eingeschränkt werden. Entscheidendes Kriterium ist, dass die Erscheinungsmerkmale „durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen“. Diese vage Vorgabe wird im Einzelfall wohl noch für viel Streit sorgen.
In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass die Vorgaben auch für Fingernägel, Kosmetik, Ohrtunnel, Brandings und Dermal Implants gelten. Wann ein Körperschmuck „sichtbar“ ist, bemisst sich nach der Sommeruniform der Polizist:innen, zu der ein kurzärmeliges Hemd gehört. Danach sind Tattoos am Rücken oder Oberarm kein Problem. Aber bei Körperschmuck am Unterarm, an Händen, Hals und Kopf kann es Probleme geben.
Die neue Vorschrift im Bundesbeamtengesetz gilt für die 185.000 Bundesbeamt:innen in Ministerien und Bundesbehörden, zum Beispiel beim Bundeskartellamt. Ein weiterer Paragraf im Beamtenstatusgesetz erfasst auch die Beamt:innen in den Bundesländern (1,3 Millionen) und den Kommunen (187.000). Teilweise können Bundesministerien und Länder noch Einzelheiten regeln.Es klingt trivial, war aber kompliziert: Nach rund zehn Jahren zähem Streit vor Gericht darf Berlin einen Polizisten mit Nazi-Tattoos entlassen.
Wenn sie während der Arbeit nicht sichtbar sind, dürften Tattoos und Piercings kein Problem sein (z.B. Tattoo am Oberarm und eingeklapptes Septum). Ansonsten kann es sein, dass sichtbare Sachrn abgedeckt bzw. rausgenommen werden müssen.
Aber weder Tattoos, noch Piercings laufen weg oder haben ein Altershöchstgrenze, deshalb würde ich im Zweifel immer raten erst die Ausbildungsstelle (oder Anstellung) zu suchen und dann dort zu fragen, wie der Umgang mit Tattoos/Piercings gehandhabt wird.
Wenn mann für den Staat arbeiten will, muss man es akzeptieren.
Ja ich weiss auch nicht, warum das so ein Drama ist. Sorry , jeder der sich nicht aus einem Mode trend tattoowieren lasst, hat da kein Problem damit sie abzudecken. Ich lasse mich nicht für andere tattoowieren sondern für mich und wenn mein Chef der Auffassung ist das passt nicht zu seinem Erscheinungsbild, da wird alles sichtbare abgedeckt. Ich arbeite in einer Bäckerei und laufe auch bei 30 Grad in langer Hose und Langarmshirt rum, ist der Wunsch meines Chefs.
Sonst muss man sich bevor man sich Tattoowieren lasst überlegen wie das weitere Leben aussieht und welche Richtung man einschlagen will, gut überlegen ob alles zusammen passt. Deswegen verstehe ich auch nicht warum es wichtig ist sich so schnell wie möglich alles zu Tackern zulassen, wenn das restliche Leben noch nicht geplant ist.
Und wenn der deutsche Staat der Auffassung ist das tattoowieren nichts zum Erscheinungsbild passt, das hat nichts damit zutun das das ein Griff ins Gg ist sondern der Anforderungen ans Erscheinungsbild und Auftreten des Jobs. Keiner zwingt dich für Staat zu arbeiten und wenn dir die Anforderungen des Erscheinungsbild nicht passt such dir einen anderen Job, wenn du lieber sichtbare Tattoos hast.
Solange es keine politischen, religiöse oder beleidigende Motive sind, sehe ich bei Tattoos garkein Problem.
Bei Piercings sollten normale Piercings auch kein Problem sein, weis allerdings nicht wie es bei grossem Piercingschmuck vielleicht wegen dem Verletzungsrisiko in gewissen Situationen aussieht.
Am besten mit dem Arbeitgeber abklären.